Amazon bietet Händlern die Möglichkeit, in den Shop-Einstellungen das Impressum, die Widerrufsbelehrung(en) inkl. Muster-Widerrufsformular, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen sowie die Datenschutzerklärung zu hinterlegen. Finden wird der Kunde diese Informationen jedoch eher durch Zufall. Einige der Kernprobleme sollen nachfolgend beleuchtet werden.

Kommentar schreiben
Antworten
ich war Jahre lang Amzon Verkäufer und hatte nur Posetive Bewertung.
Dan hab ich Orginal Adidas Schuhe rein gesetzt ein paar und paar Tage später wurde mein Amazon Konto gesperrt. Laut Amazon hätte sich ein Rechthinhaber aus Engalnd für Markenrechte gemedeldet, das die Adidas Schuhe gefälscht sind. Ich Hab Amazon und den aus England die Orginal Rechnung gesendet und Fotos das die echt sind.
Der aus Engalnd hat dan auch bestätigt das es echt ist aber Amazon hat trotzen mein Konto gesperrt und können nicht mehr verkaufen. Seit dem ist meine Firma bleite und haben davor sehr viel bei Amazon investiert. Was kann man da gegen tuhen?
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
1. Der Kaufpreis und die Versandpauschal e darf nur direkt an Amazon gehen, und zwar per Bank- oder Kreditkartenein zug. Andere Zahlungsweisen, z.B. Barzahlung bei Abholung, eigene Überweisung des Kunden, sind ausgeschlossen.
2. Der Einzug durch Amazon erfolgt lediglich mit dem Hinweis "Amazon Marketplace" ohne Nennung des Marketplace-Ver käufers. Wenn Amazon nicht der Verkäufer ist, liegt hier ein massenhafter Verstoß gegen das Geldwäschegeset z vor.
3. Die von Amazon eingezogenen Beträge stehen den Marketplace-Ver käufern nicht zur Verfügung, sondern werden auf einem virtuellen Konto gesammelt und von dort - nach Abzug der Amazon-Provisio nen und ggf. der Monatspauschale für Powerseller - im zweiwöchigen Rhythmus an den Marketplace - Verkäufer überwiesen. Dabei behält sich Amazon das Recht vor, diese Überweisungen bis zu 90 Tagen zurückzuhalten, wenn es den Marketplace - Verkäufer für unzuverlässig hält. Bei der Amazon-Versandpauschal e sagt sogar Amazon selbst, dass der Marketplace - Verkäufer diese nicht erhält, sondern stattdessen einen sogenannten Versandkostenzu schuss, der natürlich deutlich unterhalb dieser Versandpauschal e liegt. Sollte Amazon die Beträge für den Marketplace - Verkäufer eingezogen haben, dürften die Provisionen nicht verrechnet, sondern müssten in einer gesonderten Rechnung geltend gemacht werden. Angesichts dieser Einschränkungen kann auch nicht von einem stillschweigend en Treuhandvertrag zwischen Amazon und dem Marketplace - Händler ausgegangen werden.
Aus Platzgründen verzichte ich hier auf die Darstellung weiterer Gründe, die dagegen sprechen, dass Der Marketplace - Verkäufer gegenüber dem Endkunden der Verkäufer ist und verweise stattdessen darauf, dass es eine Plattform gibt, die mit derselben Vertragskonstru ktion agiert, aber im Gegensatz zu Amazon ganz klar gegenüber dem Endkunden als Verkäufer auftritt, und das ist Hitmeister.
Nur auf diesem Wege ist eine rechtlich saubere Konstruktion möglich.
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Dies ist meiner Ansicht nach keine unrealistische Forderung. Schließlich kann hier ja auch nicht jeder ein Taxiunternehmen oder eine Arztpraxis aufmachen sondern muss sich an die Regeln halten.
Das die Bundesregierung und auch die EU hier seine Bürger/Mitglied er nicht schützt kann aus meiner Sicht nur mit politischer Unfähigkeit betitelt werden!
Ihre Antwort schreiben
Antworten
2 Sachen verstehe ich trotzdem nicht:
1. Warum unternimmt Amazon nichts dagegen? Ich bin selbst Unternehmer und sorge dafür, dass ALLE Kunden zufrieden sind. Es sollte doch für Amazon wichtig sein, die Kunden nicht so ins offene Messer laufen zu lassen. Doch warum lässt Amazon dies zu?
2. Das Landgericht in Hamburg macht es sich ja sehr einfach! Es ist nicht so einfach von Amazon wegzubleiben, schließlich verliert man dadurch extrem viele potenzielle Kunden und somit teilweise überlebenswicht ige Marktanteile!
Ich hoffe, dass sich da bald etwas ändert! Wenn man wenigstens die Amazon Seite selbst anpassen könnte, wäre das ja schon gut (so wie bei eBay z.B.), aber das geht ja auch nicht....
Ihre Antwort schreiben