Erfüllung der Informationspflichten Bestellablauf
Die Erfüllung der Informationspflichten ist auch im Bestellablauf von Amazon nicht sichergestellt.
Im gesamten Bestellablauf finden sich keinerlei Hinweise auf die Verbraucherinformation des Verkäufers (z.B. die AGB und Kundeninformationen, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs- und Versandbedingungen). Vielmehr ist auf der Bestellübersichtsseite folgender Hinweis angebracht: „Bitte prüfen Sie Ihre Bestellung. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit den Datenschutzbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bestimmungen zu Cookies & Internetwerbung von Amazon.de einverstanden.“
Die Worte „Datenschutzbedingungen“ und „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ führen aber nicht zu den rechtlichen Hinweisen des Verkäufers, sondern zu denen von Amazon. Im Fußbereich der Bestellübersichtsseite finden sich Links mit den Namen „Impressum“, „Datenschutzerklärung“ und „Unsere AGB“, die wiederum auf die Rechtstexte von Amazon verweisen. Diese Verlinkung zu den entsprechenden Informationen von Amazon führt letztendlich zur Unsicherheit, wer tatsächlich Verkäufer ist.
Der in der Artikelzusammenfassung enthaltene Hinweis „Verkauf durch: (Verkäufername)“ ist zwar verlinkt, bei Klick auf den Verkäufernamen gelangt man aber zuerst in den Shop des Verkäufers und nach einem weiteren Klick zu den Rechtstexten, beispielsweise über den Link „Detaillierte Verkäuferinformationen“.
Insofern können die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen vom Online-Händler nicht klar und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Der Online-Händler kann zudem Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Verkauf über Amazon nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbeziehen. Damit ist beispielsweise auch keine abweichende Vereinbarung über die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von gebrauchter Ware möglich. Dem Online-Händler ist insofern eine für ihn günstige Gestaltungsmöglichkeit verwehrt.
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ich war Jahre lang Amzon Verkäufer und hatte nur Posetive Bewertung.
Dan hab ich Orginal Adidas Schuhe rein gesetzt ein paar und paar Tage später wurde mein Amazon Konto gesperrt. Laut Amazon hätte sich ein Rechthinhaber aus Engalnd für Markenrechte gemedeldet, das die Adidas Schuhe gefälscht sind. Ich Hab Amazon und den aus England die Orginal Rechnung gesendet und Fotos das die echt sind.
Der aus Engalnd hat dan auch bestätigt das es echt ist aber Amazon hat trotzen mein Konto gesperrt und können nicht mehr verkaufen. Seit dem ist meine Firma bleite und haben davor sehr viel bei Amazon investiert. Was kann man da gegen tuhen?
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1. Der Kaufpreis und die Versandpauschal e darf nur direkt an Amazon gehen, und zwar per Bank- oder Kreditkartenein zug. Andere Zahlungsweisen, z.B. Barzahlung bei Abholung, eigene Überweisung des Kunden, sind ausgeschlossen.
2. Der Einzug durch Amazon erfolgt lediglich mit dem Hinweis "Amazon Marketplace" ohne Nennung des Marketplace-Ver käufers. Wenn Amazon nicht der Verkäufer ist, liegt hier ein massenhafter Verstoß gegen das Geldwäschegeset z vor.
3. Die von Amazon eingezogenen Beträge stehen den Marketplace-Ver käufern nicht zur Verfügung, sondern werden auf einem virtuellen Konto gesammelt und von dort - nach Abzug der Amazon-Provisio nen und ggf. der Monatspauschale für Powerseller - im zweiwöchigen Rhythmus an den Marketplace - Verkäufer überwiesen. Dabei behält sich Amazon das Recht vor, diese Überweisungen bis zu 90 Tagen zurückzuhalten, wenn es den Marketplace - Verkäufer für unzuverlässig hält. Bei der Amazon-Versandpauschal e sagt sogar Amazon selbst, dass der Marketplace - Verkäufer diese nicht erhält, sondern stattdessen einen sogenannten Versandkostenzu schuss, der natürlich deutlich unterhalb dieser Versandpauschal e liegt. Sollte Amazon die Beträge für den Marketplace - Verkäufer eingezogen haben, dürften die Provisionen nicht verrechnet, sondern müssten in einer gesonderten Rechnung geltend gemacht werden. Angesichts dieser Einschränkungen kann auch nicht von einem stillschweigend en Treuhandvertrag zwischen Amazon und dem Marketplace - Händler ausgegangen werden.
Aus Platzgründen verzichte ich hier auf die Darstellung weiterer Gründe, die dagegen sprechen, dass Der Marketplace - Verkäufer gegenüber dem Endkunden der Verkäufer ist und verweise stattdessen darauf, dass es eine Plattform gibt, die mit derselben Vertragskonstru ktion agiert, aber im Gegensatz zu Amazon ganz klar gegenüber dem Endkunden als Verkäufer auftritt, und das ist Hitmeister.
Nur auf diesem Wege ist eine rechtlich saubere Konstruktion möglich.
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Dies ist meiner Ansicht nach keine unrealistische Forderung. Schließlich kann hier ja auch nicht jeder ein Taxiunternehmen oder eine Arztpraxis aufmachen sondern muss sich an die Regeln halten.
Das die Bundesregierung und auch die EU hier seine Bürger/Mitglied er nicht schützt kann aus meiner Sicht nur mit politischer Unfähigkeit betitelt werden!
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2 Sachen verstehe ich trotzdem nicht:
1. Warum unternimmt Amazon nichts dagegen? Ich bin selbst Unternehmer und sorge dafür, dass ALLE Kunden zufrieden sind. Es sollte doch für Amazon wichtig sein, die Kunden nicht so ins offene Messer laufen zu lassen. Doch warum lässt Amazon dies zu?
2. Das Landgericht in Hamburg macht es sich ja sehr einfach! Es ist nicht so einfach von Amazon wegzubleiben, schließlich verliert man dadurch extrem viele potenzielle Kunden und somit teilweise überlebenswicht ige Marktanteile!
Ich hoffe, dass sich da bald etwas ändert! Wenn man wenigstens die Amazon Seite selbst anpassen könnte, wäre das ja schon gut (so wie bei eBay z.B.), aber das geht ja auch nicht....
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