Der Sommer ist bereits in vollem Gange. Die Temperaturen klettern auf Mittelmeer-Feeling und die Menschen zieht es ins Freie. Besonders Festivals und Freiluft-Konzerte sind in den kommenden Monaten angesagt. Um an der Marktmacht der großen Ticket-Händler wie Eventim vorbeizukommen, bedarf es jedoch eines langen Atem für kleinere Händler.

(Bildquelle Konzert: Goran Djukanovic via Shutterstock)
Der Handel mit Konzerttickets ist vielen Veranstaltern ein Dorn im Auge. Sie wollen den Verkauf selbst durchführen oder nur ausgewählte, autorisierte Ticket-Händler mit dem Weiterverkauf betrauen. Daher finden sich in vielen AGB sowie auf den Tickets selbst Hinweise wie „Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet.“ Als Grund wird in den meisten Fällen die Wahrung eines Preigefälles genannt, nach dem der Verkauf der Konzerttickets zu teilweise horrenden Schwarzmarkt-Preise unterbunden werden soll. Eine gesetzliche Grundlage zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs bzw. dessen Verbot findet sich zwar nicht. Jedoch haben sich in den letzten Jahren einige Gerichte mit dem Thema befassen müssen. Hier ein kurzer Überblick.
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