Für viele Kunden ist der Frust groß. Sie bestellen freudig Ware im Internet… und nicht’s passiert. Viele von ihnen sind verunsichert und lassen ihren Ärger am Online-Händler aus. Zahlreiche Online-Händler berichten uns von Widerrufserklärungen der Kunden. Wie können Händler mit dieser Situation umgehen?

(Bildquelle Post?: James Steidl via Shutterstock)
Sicherlich ergeben sich für Online-Händler viele rechtliche Fragen zum richtigen Umgang mit dem Kunden. Folgende Fragen haben unsere Redaktion jedoch am meisten ereilt:
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Kunde wartet seit vier Wochen auf (in eBay gekaufte) Ware und widerruft nun den Kauf.
Er möchtet den Artikel nun dringend bei einem anderen Händler kaufen und benötigt dafür dringend das Geld.
Wann ist Verkäufer verpflichtet, das Geld zurück zu zahlen?
Bei erhöhtem Aufkommen von Widerrufen (wie derzeit durch DHL-Streik), kann der Verkäufer vielleicht nicht alle Forderungen bedienen, da er ja von den Erlösen neue Ware gekauft hat. Die verkaufte Ware steht ja in verschiedenen DHL- Depots und wird wohl noch eine Weile dort stehen müssen.
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vielen Dank für Ihren Hinweis zum Artikel „Poststreik: Fragen zum Widerrufsrecht bei verspäteten Lieferungen“. In der Tat ist der Widerruf seit dem 13.06.2014 durch jede eindeutige Erklärung möglich. Leider kam dies durch unsere vorherige Formulierung nicht hinreichend zum Ausdruck. Wir haben den Text noch einmal angepasst und damit die geltende Rechtslage verdeutlicht.
Viele Grüße,
die Redaktion
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eine pauschale Antwort zu individuell gefertigten Produkten kann man nicht geben, da es immer auf das spezielle Produkt ankommt. Meist trifft der Ausschlussgrund gar nicht zu. Außerdem muss man im Einzelfall prüfen, ob ein Fixgeschäft vorlag, bei dem es gerade auf den bestimmten Liefertermin ankam. Eine ausführliche Rechtsberatung geben Ihnen die Juristen beim Händlerbund gerne.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Wenn durch Autoren des hb rechtliche Informationen an die hb-Mitglieder gegeben werden, sollten diese schon korrekt sein.
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Grüße
Daniel
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