Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Newsportal haftbar für rechtswidrige Kommentare!?
Kommentieren, Meinungen teilen und Erfahrungen berichten… Aktivitäten die Nutzer im Internet tagtäglich, teilweise sogar unzählige Male tun. Doch was dabei herauskommt, ist nicht immer rechtlich unbedenklich. Die Frage, wer wann und wie für von Nutzern erstellte Inhalte haftet, ist nun sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelandet.
Veröffentlicht ein Newsportal einen kontroversen Beitrag und ruft geradezu zu grenzwertigen Kommentaren auf, hätte man mit drohenden rechtswidrigen Kommentaren rechnen müssen. Treten offensichtliche Beleidigungen auf, müssen die Kommentare entfernt werden. Alles zur aktuellen deutschen Rechtslage gibt es hier.
Zahlreiche Abmahnungen wegen „PU-Leder“ oder „Textilleder“
Wird ein Produkt als „Leder“ beworben, muss das Erzeugnis auch tatsächlich aus Leder bestehen. Handelt es sich um ein anderes Material, welches in der Beschaffenheit, Struktur, Oberfläche, Aussehen oder in anderen Eigenschaften lediglich lederähnlich ist, besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Solche irreführende Bezeichnungen sind wieder häufig Gegenstand von Abmahnungen.
Auch „PU-Leder“ oder „Textilleder“ sind solche Bezeichnungen, die suggerieren, es handle sich um eine bestimmte Echtlederart. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch nicht um echtes Leder. Der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. hat neben einigen anderen Online-Händlern bereits zahlreiche Abmahnungen in diesem Bereich ausgesprochen.
Happy Birthday - Ein Jahr Verbraucherrechterichtlinie
Mitte des Monats hatte ein Gesetz Geburtstag, das vielen Online-Händlern wahrscheinlich schlaflose Nächte bereitet hat. Die Nacht vom 12. auf den 13. Juni brachte um Punkt 0:00 eine neue Gesetzesänderung mit sich, die den E-Commerce auf den Kopf gestellt hat. Die vorab in den Medien teilweise prophezeite Abmahnwelle ist glücklicherweise ausgeblieben.
Der EuGH zu den Beweisregeln im Gewährleistungsrecht
Ein weiteres Urteil kam im Juni von einem der bedeutendsten Gerichte in Europa. Es ging um die Frage der Beweislastverteilung nach Auftreten eines Mangels und welche Umstände der Verbraucher beweisen muss.
Wer wegen eines Defektes vom Kaufvertrag zurücktreten will, muss das Vorliegen der folgenden Tatsachen nachweisen: Der Verbraucher muss den Beweis erbringen, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist. Außerdem muss der Verbraucher beweisen, dass die Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist.
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