Soziale Medien könnten für viele Händler eine wahre Goldgrube sein, wenn sich ihr Potential voll ausschöpfen lässt. Doch häufig stehen die Möglichkeiten der sozialen Medien hinter den rechtlichen Voraussetzungen zurück. Wirklich abmahnfreie Systeme für den Verkauf im sozialen Netzwerk gibt es bisher nicht.

(Bildquelle Social Media Bubbles: Rawpixel via Shutterstock)
Zahlreiche Verkäufe in Online-Shops werden über die sozialen Netzwerke, besonders über Facebook, initiiert. Warum die Kunden also nicht schon vorab abgreifen? Damit Facebook-User das Portal nicht mehr verlassen müssen, hat Facebook schon länger die Idee eines eigenen Buy-Buttons. Mit diesem Button können Nutzer ihren begehrten Artikel direkt über das soziale Netzwerk kaufen, ohne erst den "Umweg" über einen externen Online-Shop gehen zu müssen. Dabei soll das Einkaufen über Werbeanzeigen und Posts, die sowohl im News-Feed als auch auf den Unternehmensseiten selbst erscheinen, funktionieren. Der Buy-Button steht jedoch außerhalb einer Testphase noch nicht zur Verfügung.
Viele Händler nutzen für einen Verkauf über Facebook eigene Gruppen. Der Verkäufer postet dann ein Bild des zum Verkauf stehenden Produktes samt Beschreibung und Hinweisen zum Preis (und ggf. Versandkosten). Der potenzielle Käufer soll seine gewünschte Ware auswählen und per Privatnachricht Bescheid geben oder einen Kommentar zum Produktfoto abgeben, in welchem er den Kaufwunsch zum Ausdruck bringt. Der Händler teilt anschließend seine Kontodaten mit.
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