Kommentarlose Rücksendung immer noch Thema
Durch die von Verbrauchern häufig genutzte Möglichkeit der kommentarlosen Rücksendung hatten Online-Händler in der Praxis oft Schwierigkeiten, die Ware zuzuordnen. Insbesondere die Frage, ob ein Widerrufsrecht ausgeübt werden sollte, oder es sich um einen Gewährleistungsfall handelte, war für den Händler meist nur schwer einzuordnen.
Entsprechend hat der europäische Gesetzgeber in der Verbraucherrechterichtlinie eine Neuregelung dahingehend geschaffen, dass der Widerruf nur durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen soll, aus der der Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware an den Unternehmer ist für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht mehr ausreichend. Ein Online-Händler teilte uns dazu im Zuge unserer Umfrage mit, dass sich nach seiner Erfahrung „ca. 50 % bei Ihren Rücksendungen nicht daran halten, diese zuvor anzukündigen, oder überhaupt dazu keine Stellung nehmen (kommentarlose Rücksendung). Diese Vermutung hatten wir aber bereits im Vorhinein. Kunden interessiert die Rechtsprechung maximal wenn sie selbst davon profitieren können.
Noch nicht alle Shops auf dem aktuellen Stand
Obwohl die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vor mittlerweile mehr als einem Jahr in Kraft getreten sind, gibt es immer noch Shops, die keine (vollständige) Anpassung auf die neue Rechtslage vorgenommen haben. So erreichen uns immer noch Abmahnungen wegen veralteter Rechtstexte. Höchste Zeit also, noch einmal nachzubessern.
Wir sind gespannt, wie sich die Rechtslage weiter entwickeln wird. An dieser Stelle werden wird weiter über aktuelle Abmahnung und die neueste Rechtsprechung berichten.
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Anfangs habe auch ich die Rücksendekosten weiterhin getragen. Da ich allerdings feststellte, dass es doch so viele "Kunden" gibt, die mal eben was bestellen um es dann zu retournieren, habe ich mich vor ein paar Monaten nun dazu entschlossen, die Rücksendekosten vom Kunden tragen zu lassen. Und siehe da - der Verkauf ist nicht "eingebrochen", dafür gibt es aber weniger Retouren. Auf Kunden, die eh zurück schicken wollen, können wir herzlich gerne verzichten.
Was wir jedoch auch immer wieder feststellen, ist, dass Kunden Ware zurück senden, ohne einen Hinweis darauf, was nun passieren soll. Vor allem auch zu ca. 70 % ganz ohne Absender...........
Also dürfen wir raten mit wem wir uns in Verbindung setzen "dürfen".
Inzwischen lassen wir solche Rücksendungen nur noch liegen und kümmern uns erst darum, wenn der Kunde sich quasi beschwert, dass er von uns nichts hört.
Einen Wettbewerbsnach teil für kleine Händler kann ich hier nicht erkennen, wenn der Kunde die Retourenkosten trägt.
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An ein Gesetz hätte sich jeder zu halten und es gäbe keine Auswahl Option. Hier profitieren nur die großen Onlinehändler mal wieder und die kleinen bleiben auf der Strecke, da Sie im Wettbewerbsnach teil sind. Die Abwicklung für Rücksendungen müssen per Gesetz für alle Händler gleich geregelt sein ohne Wahl Option und daran hat sich dann jeder Händler zu halten. Dann gibt es auch bei den Kunden keine Diskussion und einen viel höhere Akzeptanz. Weiter würde jeder Händler seine Retourenquote verbessern, da nicht mehr so leichtsinnig bestellt und zurück geschickt wird. Weiteres hätte jeder Händler die gleichen Wettbewerbschan cen in Sachen Rücksendungen. Aber die nette EU hat mal wieder uns nur ein tolles Formular beschert, welches sicherlich Millionen Steuergelder verschwendet hat. Kein Kunde nutzt es, ist ja auch optional aber jeder Händler musste einen riesen Aufwand betreiben um ein Formular in seinen Shop zu integrieren, welches absolut für die Katz ist. Ansonsten ist alles beim alten aber die EU hat sich mal wieder nützlich gemacht und ein tolles Möchtegern Gesetz heraus gebracht, weiter gebracht hat uns Händler es nicht, im Gegenteil.
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