1. Ist es zulässig, neben der Rückgabebelehrung auch die Widerrufsbelehrung zu verwenden?
2. Kann das Rückgaberecht auch schriftlich ausgeübt werden?
4. Gibt es die 40,00 € - Klausel auch für die Rückgabebelehrung?
5. Darf in der Rückgabelehrung die Telefonnummer stehen?
6. Kann man die Rückgabebelehrung für Dienstleistungen vereinbaren?
7. Ist es möglich, die Rückgabe beim Kauf von Apps auszuüben?
Den meisten Online-Händler dürfte bekannt sein, dass einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Als Alternative kann der Online-Händler jedoch anstatt eines Widerrufsrechts ein sog. Rückgaberecht einräumen. Die gängigsten Fragen der Online-Händler zur Rückgabebelehrung haben wir für Sie zusammengestellt und hier beantwortet…

Per Gesetz steht dem Kunden bei Bestellungen im Fernabsatz (z.B. über einen Online-Shop) ein Widerrufsrecht zu. Anstelle diese Widerrufsrechts können Online-Händler mit dem Kunden auch ein sog. Rückgaberecht vereinbaren, welches einige kleine aber feine Unterschiede zum Widerrufsrecht aufweist. Bei der Belehrung über das Rückgaberecht muss darauf geachtet werden, dass dies mit dem Widerrufsrecht nicht vermischt wird, denn Widerrufs- und Rückgaberecht können nicht nebenbeinander gewährt werden. Welche Vor- und Nachteile bei der Einräumung eines Rückgaberechts bestehen und welche weiteren rechtlichen Besonderheiten im Online-Handel bei der Einbindung der Rückgabebelehrung zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag.
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