Mit einem neuen Gesetzesentwurf wurde die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass auch Verbraucherverbände Datenschutz-Verstöße abmahnen und Unterlassungsklagen erheben können. Viele Online-Händler sind darüber verunsichert und fürchten nun auch noch von Seiten der Verbraucherverbände eine Abmahngefahr. Im Mai fand in Berlin eine öffentliche Anhörung zum neuen Gesetzesentwurf statt.

(Bildquelle Paragraphen: Maksim Kabakou via Shutterstock)
Immer wieder gelangen Datenschutz-Skandale an die Öffentlichkeit. Verbraucher, denen es an Vertrauen in den Schutz ihrer personenbezogenen Daten mangelt, scheuen daher zum Einen die Online-Einkäufe selbst und sind zudem in der Durchsetzung ihrer Rechte in einer schlechten Position. Dies sind nur ein paar der zahlreichen Gründe, die dem neuen Gesetzesvorhaben Antrieb verleihen.
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