Seit dem 13.06.2014 ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gesetzlich verankert: „Die Widerrufrist beträgt 14 Tage“. Zahlreiche Online-Händler wollen jedoch eine längere Widerrufsfrist gewähren. Ist die 1-monatige Widerrufsfrist (oder höher) noch zulässig?

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danke für Ihre Anmerkung. Wir haben Ihren Wunsch an die Rechtsabteilung herangetragen und der Händlerbund wird die Erweiterung des Rechtstextedito rs in Erwägung ziehen. In der Zwischenzeit können Sie die Frist gerne händisch (ggf. in Rücksprache mit Ihrem Juristen) abändern.
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