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Wir wurden gefragt: Müssen mit der neuen Ebay-Datenschutzerklärung die Rechtstexte geändert werden?

Veröffentlicht: 21.05.2015
imgAktualisierung: 21.05.2015
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.05.2015
img 21.05.2015
ca. 2 Min.
Müssen mit der neuen Ebay-Datenschutzerklärung auch die im Händler-Shop verwendeten Rechtstexte angepasst werden? Diese Frage stellen uns viele Händler.


Mit der „Scheidung“ von eBay und Paypal hat sich an der hauseigenen Ebay-Datenschutzerklärung Änderungsbedarf ergeben. Zahlreiche Händler sind nun verunsichert und haben uns gefragt, ob sie mit der neuen Ebay-Datenschutzerklärung auch Änderungen an den eigenen im Ebay-Händler-Shop verwendeten Rechtstexten vornehmen müssen.

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Vergangene Woche informierte Ebay seine Kunden per E-Mail darüber, dass eine Aktualisierung seiner Datenschutzerklärung erfolgen wird. Die neuen Datenschutzgrundsätze werden für Bestandskunden zum 15. Juni 2015 eingeführt. Für neue Nutzer gilt die aktualisierte Datenschutzerklärung bereits seit 1. Mai 2015.

Was ist neu an der Ebay-Datenschutzerklärung?

Durch die Trennung der beiden Unternehmen musste u.a. eine Anpassung der Klausel zur gemeinsamen Datennutzung von Ebay und Paypal erfolgen, die nun die notwendige „Weitergabe von Informationen“ regelt. Außerdem soll die Funktion „Ich möchte eingeloggt bleiben“ in der neuen Fassung besser erläutert werden, um Nutzer umfassender über die datenschutzrechtlichen Auswirkungen zu informieren.

Eine Änderung seiner AGB hat Ebay bisher nicht angekündigt. Außerdem sollen die Kauf- und Verkaufsaktivitäten bei Ebay auch zukünftig nahtlos ausgeführt werden können.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 14. Juni 2015 gelten für Bestandskunden die bisherigen Datenschutzgrundsätze von Ebay. Online-Händler brauchen nichts zu tun, um die Änderungen zu akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden. Online-Händler, die die Änderungen nicht akzeptieren wollen, müssen Ebay Bescheid geben, mit der Folge, dass das Konto geschlossen werden muss

Antwort:

Nein, die von Händlern in Ihrem Ebay-Shop verwendeten Rechtstexte (z.B. AGB und Kundeninformationen, Datenschutzerklärung) müssen wegen der neuen Ebay-Datenschutzerklärung nicht geändert werden.

Veröffentlicht: 21.05.2015
img Letzte Aktualisierung: 21.05.2015
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Redaktion
28.05.2015

Antworten

Hallo Mylene,

dazu liegen uns leider keine Informationen vor, doch sobald wir etwas hören oder lesen, berichten wir natürlich darüber.


Die Redaktion
Mylene
27.05.2015

Antworten

Mich würde mal bei dem ganzen Thema interessieren wie es mit der Zwangsverwendun g von Paypal bei ebay Käufen in Zukunft ist.
Habe etwaiges dazu überlesen oder wird da nichts kommuniziert?