Sie verkaufen ins EU-Ausland? Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) könnte der grenzüberschreitende Handel innerhalb der EU vereinfacht werden. Ob das GEK auch für Sie Vorteile bringen könnte, lesen Sie hier.

Wie bereits im Juni berichtet, reichte die Europäische Kommission 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) ein. Nach der Konzeption des Entwurfs soll das GEK als eigenständiges, einheitliches Regelwerk neben dem innerstaatlichen Vertragsrecht der Mitgliedstaaten in Form eines optionalen Instruments ausgestaltet werden, sog. „Blue Button“ (blau für EU, Button für Optionalität). Bei einem optionalen Instrument obliegt es den Vertragsparteien, die Anwendbarkeit des GEK anstatt des nationalen Kaufrechts z. B. des deutschen BGB zu vereinbaren.
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