Unsere Artikel über den Schutz von Alltagsbegriffen wie Inbus, Oktoberfest oder Black Friday sorgten fast immer für Aufreger. Warum also nicht die berechtigte Frage stellen, ob auch die Emojis selbst, Zeichenkombinationen oder die Worte Emoji oder Smiley geschützt sind? Wir sind der Frage auf den Grund gegangen und haben Kurioses herausgefunden.
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