Es gibt Tausende Möglichkeiten sich über soziale Netzwerke interessant zu machen und Internetnutzer zu regelmäßigen Besuchern zu machen. Beginnt allmählich eine rege Aktivität in den sozialen Netzwerken des Unternehmens und wird der Account mit Leben gefüllt, bietet das für Interessenten einen echten Mehrwert. Nach und nach werden daher auch die Nutzer selbst an der Content-Bildung beteiligt sein.
(Bildquelle Social Media Bubbles: Rawpixel via Shutterstock)
Kommentieren, posten, teilen - Aktivitäten, die Nutzer in sozialen Netzwerken tagtäglich, manche sogar unzählige Male, tun. Doch was dabei raus kommt, ist nicht immer rechtlich unbedenklich. Die Frage, wer wann und wie für von Nutzern erstellte Inhalte haftet, ist nicht pauschal zu beantworten.
Ein Fall aus der Praxis soll die Wichtigkeit noch einmal verdeutlichen: Ein Nutzer veröffentlicht ein Lichtbild von einem Dritten auf der Pinnwand des eigenen Unternehmens-Accounts. Der Accountinhaber kann naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet. Derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, muss für seine Äußerung vollumfänglich einstehen. Aber wie sieht es mit dem Betreiber des Accounts aus? Werfen wir einen Blick ins Gesetz:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
- sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
- sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Ein Inhalt ist immer dann fremd, wenn er von einem Nutzer des sozialen Netzwerks veröffentlicht wurde und nicht vom Accountinhaber selbst. Fremde Beiträge können jedoch zur Haftungsfalle werden, wenn man sie sich „zu eigen“ macht. Beispiele für ein solches zu eigen machen sind rechtsverletzende Kommentare, denen der/die Accountinhaber/-in zustimmt.
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