In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um den Versand: Eine Kundin bestellt bei einer Händlerin Ware. Diese wird über DPD versandt. Als auch einige Tage nach dem Absenden noch keine Ware angekommen ist, wendet sich die Kundin an die Händlerin. Diese wiederum hakt bei DPD nach. DPD behauptet, man habe das Paket in der Garage abgestellt. Allerdings befindet sich dort kein Paket. Auch eine Abstellgenehmigung wurde nie erteilt. Die Kundin will nun ihr Geld von der Händlerin zurück. Zu Recht?
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Für eBay war es dann zugestellt, egal was komme. Nach Anzeige bei der Polizei und Mahnbescheide an eBay und Hermes, haben die beiden dann eingelenkt. Nebenbei wurde dann angeblich das Paket lt. Polizei einer männlichen Person übergeben. Schon komisch, denn dort wo es passiert sein sollte wohnt ne 80 jahrige Dame.
Interessant ist nun ja auch das DHL ja auch keine Unterschrift mehr einholen muss bei Business Paketen, außer man beauftragt das natürlich mit Zusatzentgeld. Es reicht die Unterschrift des DHL Ausfahrers.
Amazon legt es Grundsätzlich ab, aber immerhin, wird ein Foto mit geschickt wo man es findet, aber rechtskonform ist es eben auch nicht. Wenn weg ist das voll kommen egal ob ein Bild da ist. Es wurde einfach nicht dem Käufer übergeben sondern öffentlich irgendwo hin gestellt, wo es theoretisch jeder mitnehmen kann.
Bedauerlich ist ja auch das die Gerichte eine Nachbarschaftsz ustellung, wenn auch nicht beauftragt ab segnen, auch wenn man ggf gar nicht weiß wo dann das Paket ist. Händler haben leider oft die A-Karte, da viele Versanddienstle ister sich per AGB das Recht vorbehalten einfach ab zu stellen. Ob dies rechtens ist, da diese eine Einseitige übermäßige Einschränkung dar stellt, müsste dann wohl vor Gericht mal geklärt werden. Das Gute ist, die Versanddienstle ister wollen natürlich kein Urteil und knicken oft ein, wenn man Gerichte ins Spiel bringt.
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Das ist gerecht?
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"... Die Forderung ist berechtigt." Der Händler kann seine Förderung jedoch gegenüber dem Dienstleister (Paketdienstlei ster/Spedition) gelten machen.
Grüße
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