Wenn die Temperaturen steigen und das Meer schon von Weitem ruft, dann ist es für die meisten Arbeitnehmenden Zeit, sich in den wohlverdienten Sommerurlaub zu verabschieden. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmende einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser kann in aller Regel frei geplant werden. Allerdings hat auch der Arbeitgebende ein Wörtchen mitzureden. Denn was ist, wenn die Urlaubspläne der Mitarbeitenden miteinander kollidieren? Müssen immer alle zufriedengestellt werden? Und sind die Mitarbeitenden erst einmal im Urlaub, müssen sie dennoch erreichbar sein und verfallen Urlaubstage, wenn sie krank werden?
Wir haben uns die fünf größten Mythen aus dem Arbeitsrecht rund um das Thema (Sommer-)Urlaub einmal näher angeschaut und klären auf, welche rechtlichen Stolperfallen Arbeitgebende sicher umschiffen können.
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