GPSR für Handmade-Produkte: Alles Wichtige für Etsy- und Handmade-Händler:innen im Überblick

Veröffentlicht: 07.11.2024
imgAktualisierung: 07.11.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 8 Min.
07.11.2024
img 07.11.2024
ca. 8 Min.
Ein gemütliches und gut organisiertes Nähatelier. Ein hölzerner Arbeitstisch ist mit Stoffen, Nähwerkzeugen und bunten Garnen bedeckt. Daneben steht eine Schneiderpuppe, die ein handgefertigtes Kleid präsentiert. An Kleiderbügeln hängen sorgfältig genähte Kleidungsstücke wie Hemden und Kleider. Im Hintergrund befinden sich Regale mit gefalteten Stoffen, Nähzubehör und Accessoires. Durch ein großes Fenster fällt warmes, natürliches Licht in den Raum und erzeugt eine einladende und kreative Atmosphäre.
Erstellt mit Dall-E
Die neue Produktsicherheitsverordnung tritt am 13.12.2024 in Kraft und bringt viele Änderungen für die Handmade-Branche.


Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13.12.2024 in Kraft tritt, sorgt für viele Fragezeichen. Hier schauen wir uns die häufigsten Fragen aus der Handmade-Branche zu diesem Thema an.

Noch mal in Kürze: Darum geht es

Mit der GPSR kommen auf den E-Commerce eine Reihe neue Informationspflichten zu. So muss jedes Angebot folgende Angaben enthalten:

  • Name des Herstellers, Anschrift, elektronische Adresse (E-Mail oder Link zum Kontaktformular),
  • bei Importware von außerhalb der EU zusätzlich die Angaben zur verantwortlichen Person (meistens der Importeur) mit Sitz in der EU,
  • Produktabbildung,
  • Warn- und Sicherheitshinweise,
  • Informationen zur Identifikation des Produktes,

Für die Handmade-Branche sind außerdem die Herstellerpflichten interessant. Hierzu gehören:

  • Risikobewertung und
  • Kennzeichnung des Produktes selbst.

Mehr Informationen gibt es in unseren anderen beiden FAQs:

Informationspflichten im Online-Angebot

Wie erfülle ich auf Etsy die neuen Informationspflichten?

Etsy hat anders als beispielsweise Amazon bisher keinen eigenen Abschnitt für die neuen Informationspflichten geschaffen. Entsprechend müssen die Informationen in der Produktbeschreibung platziert werden. Achte darauf, dass du im Rahmen der Möglichkeiten, die Etsy bietet, die Informationen übersichtlich darstellst.

Wie gebe ich mich selbst als Hersteller:in an?

Wer selbst ein Produkt anfertigt, ist natürlich Hersteller:in und muss sich selbst angeben. Viele in der Handmade-Branche treten selbst als Einzelunternehmen auf. Dennoch haben sie sich selbst einen Namen gegeben, unter dem beispielsweise der Shop zu finden ist. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um eine eingetragene Marke. Bei der Herstellerangabe sollte man den Namen angeben, unter dem man sein Unternehmen führt und das ist bei Einzelunternehmen oft der bürgerliche Vor- und Zuname beziehungsweise die Firma (z. B. eine Fantasiebezeichnung). 

Achtung: Selbst, wenn im Shop ausschließlich Waren aus eigener Herstellung angeboten werden, muss diese Information in wirklich jedes Angebot. 

Muss ich die Hersteller:innen aller Bestandteile angeben?

Nein. Wird beispielsweise eine Tasche genäht, müssen die einzelnen Unternehmen, die Gurtband, Stoff und Karabinerhaken hergestellt haben, nicht genannt werden. Es geht einzig darum, wer das fertige Produkt gefertigt hat.

Wen gebe ich als Hersteller:in an, wenn ich das nicht mehr weiß? 

Gerade kleinere Händler:innen kaufen Material ein, um es dann weiterzuverkaufen. Zum Beispiel: Eine Händlerin erwirbt bei Kleinanzeigen mehrere Restbestände aus Hobbyauflösungen und will nun Webbänder, Knöpfe und Co. gewerblich weiterverkaufen.

Wenn diese Produkte vor dem 13. Dezember 2024 erworben werden, fallen diese nicht unter die GPSR. Allerdings ist das nicht wirklich hilfreich, denn bereits vor der GPSR schreibt das Produktsicherheitsgesetz fest, dass an jedem Produkt gekennzeichnet werden muss, wer es hergestellt hat. Das macht es ungemein schwierig, solche Bestände gewerblich weiterzuveräußern. Eine mögliche Lösung kann sein, sich selbst als Hersteller:in anzugeben. Dann muss man allerdings auch die Pflichten wahrnehmen. Das heißt: Man muss eine Risikobewertung durchführen und ist für Produktrückrufe verantwortlich. Entsprechend sollte man sich sehr genau überlegen, ob sich der Weiterverkauf von solchen Produkten lohnt. 

Welche Warn- und Sicherheitshinweise muss ich an mein Produkt anbringen?

Welche Warn- und Sicherheitshinweise angebracht werden, ist vom Produkt abhängig. Produkte, die potenzielle Risiken bergen, wie beispielsweise scharfe Kanten, verschluckbare Kleinteile oder allergieauslösende Materialien, erfordern spezifische Hinweise. Bestimmte Hinweise, wie beispielsweise für Spielzeug, sind gesetzlich vorgeschrieben.

Hier sind einige Beispiele, bei denen Warn- und Sicherheitshinweise erforderlich sein können.

  • Handgemachtes Spielzeug: Für Spielzeug, insbesondere wenn es für Kinder unter drei Jahren bestimmt ist, müssen Warnhinweise bezüglich verschluckbarer Kleinteile angebracht werden. Spielzeug muss außerdem den Sicherheitsnormen gemäß der Spielzeugrichtlinie der EU entsprechen, die Stabilität, Entflammbarkeit und chemische Eigenschaften umfassen.

  • Textilien und Kleidung: Bei Textilprodukten, insbesondere Baby- und Kinderkleidung, sollten Warnhinweise zu Befestigungselementen wie Knöpfen oder Kordeln, die Strangulationsgefahren darstellen könnten, vorhanden sein. Ebenfalls ist es wichtig, Materialien zu kennzeichnen, die allergische Reaktionen hervorrufen können.

  • Kosmetikprodukte: Handgemachte Seifen, Cremes oder ähnliche Kosmetikprodukte müssen Inhaltsstoffe auflisten, die allergische Reaktionen auslösen könnten. Auch die korrekte und sichere Verwendung sollte angegeben werden, besonders wenn es um Produkte geht, die ätherische Öle oder andere starke Wirkstoffe enthalten.

Muss ich bei Stoffen und Bändern überhaupt Sicherheitshinweise angeben? 

Von Stoffen und Bändern geht in der Regel keine Gefahr aus, auf die speziell hingewiesen werden muss. 

Können die Produktinformationen mittels QR-Code hinterlegt werden?

Nein, die Informationen müssen unmittelbar einsehbar sein. 

Muss die Chargennummer in den Online-Shop?

Nein, die Chargennummer, bzw. das Element, welches du zur Identifizierung am Produkt nutzt, muss nicht im Online-Angebot genannt werden.

Abbildungen der Produkte: Was ist bei individueller Auftragsfertigung zu beachten?

Die Verordnung verlangt grundsätzlich Abbildungen zur Identifizierung eines Produkts, wobei meist ein Produktfoto diesen Zweck erfüllt. Bei individuell nach Kundenwunsch gefertigten Produkten ist dies jedoch oft nicht möglich. Hier kann auf Beispielbilder oder schematische Darstellungen zurückgegriffen werden. Wichtig ist, dass auch transparent erklärt wird, dass es sich eben um eine beispielhafte Abbildung handelt.

Wird jedoch klassische „Print-on-Demand“-Ware angeboten, bei der Kund:innen aus einem festen Pool an Designs wählen, ist eine Abbildung notwendig. Hier erfüllen die in der Branche etablierten Darstellungsmethoden weiterhin die Vorgaben.

Pflichten als Hersteller:in

Wer ist Hersteller:in?

Hersteller:in eines Produktes ist, wer dieses selbst produziert oder produzieren lässt und unter der eigenen Marke oder dem eigenen Namen vermarktet.

Was bedeutet „unter der eigenen Marke vermarktet”?

Das bedeutet, dass jemand anderes ein Produkt für dich produziert und du dieses anschließend mit deiner eigenen Marke versiehst und verkaufst.

Ich habe eine Amazon-Marke: Bin ich jetzt Hersteller:in der Produkte?

Nein, wenn du von anderen Hersteller:innen Produkte verkaufst, musst du auch diese bei Amazon als Hersteller:in hinterlegen.

Werde ich zur Hersteller:in, wenn ich Produkte veredle?

Ja, wer Produkte veredelt, kann zum Hersteller/zur Herstellerin werden.

Laut Artikel 13 der Produktsicherheitsverordnung gilt auch als Hersteller:in, wer ein Produkt so verändert, dass die ursprüngliche Risikobewertung nicht mehr zutrifft, etwa wenn:

  • die Änderung eine neue Gefahr erzeugt oder das Risikoniveau erhöht,
  • und die Veränderung nicht durch die Endverbraucher:innen selbst oder in deren Auftrag für den Eigenbedarf vorgenommen wird.

Wer Produkte nur auf Kundenauftrag verändert, ist in der Regel nicht als Hersteller:in anzusehen. Wird jedoch ohne Auftrag veredelt, kann man als Hersteller:in gelten, da kein individueller Kundenauftrag vorliegt.

Was bedeutet die Risikobewertung für mich als Hersteller:in?

Für Hersteller:innen bedeutet die Risikobewertung die systematische Analyse und Dokumentation potenzieller Gefahren, die von einem Produkt ausgehen könnten, um sicherzustellen, dass es sicher für Verbraucher:innen ist. Diese Bewertung ist ein zentraler Bestandteil der GPSR und hilft, alle möglichen Risiken zu identifizieren und zu minimieren. Dabei geht es um die Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Risikoreduzierung.

Die Risikobewertung beinhaltet in der Regel folgende Schritte:

  1. Gefahrenermittlung: Identifikation aller potenziellen Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, wie physikalische, chemische oder mechanische Gefahren.
  2. Risikoeinschätzung: Bestimmung der Wahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Schäden.
  3. Risikominderung: Implementierung von Maßnahmen, um das Risiko zu verringern, beispielsweise durch Designanpassungen, Warnhinweise oder Gebrauchsanweisungen.
  4. Dokumentation und Überprüfung: Dokumentation aller Ergebnisse und regelmäßige Überprüfung, um sicherzustellen, dass das Produkt auch langfristig sicher bleibt.
  5. Durch die Risikobewertung wird gewährleistet, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisbar ist.

Ich biete Produkt-Bundles an: Bin ich Hersteller:in des Bundles?

Bundles können aus Produkten verschiedener Hersteller:innen zusammengestellt sein. Entscheidend ist, unter welcher Marke oder welchem Namen das Bundle angeboten wird. Wenn das Bundle nicht unter einer eigenen Marke oder einem eigenen Namen vermarktet wird, müssen die Hersteller:innen aller enthaltenen Produkte angegeben werden.

Ich biete DIY-Self-Sets (Bastelsets) an. Wen gebe ich als Hersteller:in an?

Das kommt darauf an, wie das Set gestaltet ist. Wenn verschiedene Produkte, die eigentlich von anderen Unternehmen oder Personen hergestellt wurden, nach eigener Idee zu Sets zusammenstellt und diese dann unter eigenem Namen verkauft werden, gilt dieser Händler laut EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) als Hersteller.

Brauch jetzt jedes meiner Produkte eine Chargennummer?

Ja und nein: Die GPSR schreibt vor, dass Hersteller:innen dafür sorgen müssen, dass jedes Produkt „eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung“ tragen muss.

Benötigen Produkte eine Herstellerkennzeichnung?

Ja. Die Information über die Hersteller:in gehört nicht nur in das Online-Angebot, sondern auch auf das Produkt selbst.

Wie bringe ich die Informationen am Produkt unter?

Die GPSR sieht vor, dass die Informationen eigentlich direkt am Produkt angebracht werden. Wer sich zu Hause genauer Produkte anschaut, stellt fest, dass manche Informationen nicht nur aufgedruckt, sondern teilweise sogar eingestanzt sind. Schaut man sich Kleidung an, finden sich die Informationen meistens auf den Textiletiketten. Teilweise sind die Hersteller auch auf die Innenseite von Kleidungsstücken aufgedruckt.

Natürlich eignet sich nicht jedes Produkt für diese Art von Kennzeichnung. Ist eine Kennzeichnung am Produkt selbst nicht möglich, darf ausnahmsweise auch auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen informiert werden.

Ich kann die Information nicht auf das Produkt bringen. Was kann ich jetzt tun?

Nicht jedes Produkt ist dafür geeignet, die Herstellerinformationen und die Identifikationsnummer, direkt am Produkt anzubringen. Manche Produkte sind zu klein oder schlicht von der Machart nicht dafür geeignet. In diesem Fall dürfen die erforderlichen Informationen ausnahmsweise auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden. So eine Unterlage kann nach aktuellem Wissensstand auch die Rechnung oder der Lieferschein sein. Alternativ kann natürlich auch einfach ein „Beipackzettel“ zum Produkt dazu gelegt werden.

Muss auch Meterware gekennzeichnet werden?

Ja, auch Meterware muss die Herstellerinformation und Chargennummer tragen. Allerdings handelt es sich hier ganz klassisch um Ware, wo die Kennzeichnung auf dem Produkt selbst gar nicht möglich ist. Hersteller:innen wissen schließlich nicht, wie viel Meter immer bestellt werden. Von den Hersteller:innen selbst wird die Kennzeichnung daher oft am Bund vorgenommen. Nun sind die Händler:innen, die die Ware für die Kundschaft nach Maß zuschneiden, natürlich in der Situation, dass sie dafür sorgen müssen, dass an den abgeschnittenen Stücken auch die Kennzeichnungspflichten erfüllt sind. Manche Online-Stoff-Shops hängen Etiketten an die abgeschnittenen Stoffe. Möglich ist es aber auch hier, die Informationen in den Begleitunterlagen, sprich der Rechnung oder dem Lieferschein zu packen. Auch ein Einleger mit den Informationen ist eine mögliche Lösung. 
 

Veröffentlicht: 07.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 07.11.2024
Lesezeit: ca. 8 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
74 Kommentare
Kommentar schreiben

Grit Buckenmaier
12.02.2026

Antworten

Liebe Redaktion, ich stelle als Kleingewerbe bunte Geschirrkeramik und Deko-Keramik her, die ich vorrangig auf Kreativmärkten etc. verkaufe. Wie groß muss die nötige Information auf meine Keramik nach GPSR sein? Schriftlich habe ich 3 ganze DIN A4 Seiten erstellt mit allen Angaben, die diese Verordnung vorsieht. Nun kann ich dies nicht einfach alles auf einen Aufkleber (4x4cm) auf meiner Keramik aufbringen oder auch als Anhänger. Was wäre hier sinnvoll. Beipackzettel, Flyer oder Hinweis auf meine Kontaktdaten, die eh auf meinen Flyern und Visitenkarten stehen.
Redaktion
12.02.2026
Hallo, bei den Produkten fallen uns als Pflichtinformationen nur deine Herstellerdaten (Name, Anschrift, E-Mail) ein. Die Risikobewertung macht man für seine eigenen Unterlagen. Diese muss und soll auch gar nicht herausgegeben werden. Die Produkte klingen jetzt auch nicht danach, als seien Warn- und Sicherheitshinweise notwendig. Die Hersteller der einzelnen Komponenten müssen auch nicht genannt werden. Daher sollte ein Aufkleber (oder eine Visitenkarte) mit den Herstellerdaten für das fertige Produkt reichen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Andrea
17.01.2026

Antworten

Hallo, vielen Dank für den Artikel. Ich verkaufe handgemachten Modeschmuck, Perlenarmbänder, Freundschaftsarmnänder etc. Wenn ich einen Begleitzettel beifüge, reicht dann bspw die Angabe: je nach Artikel verwendete Materialen, Nylonschnur, Edelstahl? Oder müssen explizit die verwendeten Materialien für das Armband auf dem Zettel stehen? Und muss ich auf den jeweiligen Produktseiten auf Etsy nachträglichdie Herstellerangaben und Sicherheitshinweise einfügen? Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Redaktion
19.01.2026
Hallo, die verwendeten Materialien müssen nicht angegeben werden. Außer bei Allergenen Materialien natürlich. Für die Herstellerangabe reicht ein Begleitzettel. Bei Etsy müssen die Herstellerangaben pro Produkt mit nachgetragen werden.
Tobias Eberhardt
11.05.2025

Antworten

Hallo, ich biete bei Etsy bedruckte Tassen an. Was muss ich da jetzt angeben. Die Tassen kaufe ich über einen Großhändler in Deutschland und bedrucke diese dann. Gebe ich dann den Hersteller der Tassen mit an??
Redaktion
12.05.2025
Hallo Tobias, wenn du die Tassen lediglich bedruckst, bleibt der Hersteller sehr wahrscheinlich der Hersteller. Entsprechend muss ausschließlich dieser angegeben werden. Du wirst erst dann zur Herstellerin der bedruckten Tassen, wenn du diese entweder unter deiner Marke verkaufst oder aber durch die Veredelung ein neues Risiko schaffst, was der Tassenhersteller nicht berücksichtigt hat. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Petra Güney
03.05.2025

Antworten

Hallo, schön dass es Sie gibt, leider überfordert mich Etsy gerade. 2x wurde denselben Artikel entfernt, obwohl meine GPSR Daten hinterlegt sind, Etsy beharrt aber auf: Schlafanzüge/Schlafsack aus nicht flammbaren Stoffen ( Sprich: hier Baumwolle ). Man sagt mir ich darf keinen weltweiten Versand anbieten. Ist das nun korrekt ? Der Pucksack selbst stellt auch " keine Gefahr " dar, weil der Pucksack über die Beine angezogen werden, und bleibt an der Brust sitzen. Man konnte stundenlang googlen aber wird nichts verstehen.
Elke
19.03.2025

Antworten

Hallo, ich verkaufe auf Etsy Blumengestecke, Fensterdekorationen, die ich mit vielen verschiedenen Materialien herstelle. Auch verkaufe ich Wohndeko, wie z.B. künstliche Blumen, Dekofiguren. Ist dann der Hersteller der Großhandel, da meist auf dem Etikett nur der Name des Großhandels steht? Wie schaut es mit eigenen Kreationen aus, die ich zusammen stelle, sprich Gestecke und Fensterdeko. Was muss ich da angeben? Vielen Dank im voraus.
Redaktion
20.03.2025
Hallo Elke, in dem Fall bist du die Herstellerin und musst entsprechend dich angeben. Die Hersteller der einzelnen Komponenten musst du hingegen nicht angeben. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Silke
01.02.2025

Antworten

Hallo, ich bedanke mich auch für die informative Seite. Ich bin allerdings total irritiert wegen einem hier beantworteten Kommentar bezüglich der Kennzeichnungspflicht von Kosmetiktaschen und Taschen aus Spinnstoffen. Laut dem Anhang der TextilkennzeichnungsVO sind diese vollständig von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Wieso steht es so im Anhang der TextilkennzeichnungsVO wenn es dann doch nicht stimmen soll - laut ihrer Antwort. Hab ich das falsch verstanden? Ich wäre dankbar für eine Aufklärung. Beste Grüße Silke
Redaktion
03.02.2025
Hallo Silke, Täschnerware ist von der Textilkennzeichnung ausgenommen, das stimmt. Da haben wir uns in der Antwort etwas vertan. Allerdings müssen die Produkte nach GPSR mit der Herstellerkennzeichnung versehen werden. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Susanne
01.02.2025

Antworten

Liebe Frau May herzlichen Dank für den tollen Beitrag und die ganzen Informationen. Ich bastel ehrenamtlich und wir verkaufen die Teile in den Kirchengemeinden, auf den Kirchenveranstaltungen und einem Selbstabholerhäuschen der Kirchengemeinde. Der Erlös fließt zu 100% in die Kirchenrenovierung. Nur für diesen Zweck wird fleißig gebastelt. Die Kirchengemeinde ist nicht gewerblich. Muss ich trotzdem Hinweise an die Artikel anbringen? Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüsse
Sandra aus der Redaktion
03.02.2025
Hallo Susanne, das kommt tatsächlich darauf an, ob dahinter ein Verein oder ähnliches steht. Sobald ein Verein involviert ist, handelst du nicht mehr als Privatperson, sondern für den Verein. Mit den besten Grüßen
Stephanie
09.01.2025

Antworten

Toller Beitrag, vielen Dank. wie sieht es denn aus mit Kartenherstellung? Ich verkaufe handgefertigte Glückwunschkarten und Geschenkverpackungen und stelle Produkte aus Gießmassen her und verarbeite manche Gegenstände auch mit Holz. Ich verkaufe nicht online also ohne Shop. Muss ich zu jeder Karte ein Bild "der Karte" beilegen mit allen Hinweisen? Oder kann ich ein Bild beispielhaft mit all den genannten Anforderungen beilegen? Jedes einzelne Produkt sieht anders aus.......und muss ich dann wirklich (als Hersteller) meine Privatanschrift auf jedem einzelnen Produkt angeben ???
Redaktion
10.01.2025
Hallo Stephanie,
die Pflichten zur Produktabbildung richten sich vor allem an den Onlinehandel. Wenn du nicht online verkaufst, trifft dies eventuell nicht zu. Sofern du beispielsweise stationär oder auf Märkten verkaufst, sehen die Kund:innen die Produkte ja direkt vor Augen und brauchen dann natürlich keine zusätzliche Abbildung mehr.
Die Angabe des Herstellerunternehmens (in diesem Fall also dir) inklusive Kontaktanschrift ist jedoch verpflichtend, und das eigentlich bereits seit Jahren. Für viele kleine Handmade stellt dies eine Hürde dar, wenn die Firmenadresse gleich der Privatanschrift ist. Leider gibt es hier aber derzeit keine wirkliche Alternative. Außer du mietest dich beispielsweise in einer Bürogemeinschaft ein und nutzt diese dann als deine Geschäftsadresse.
Gruß, die Redaktion
Simone
07.01.2025

Antworten

Hallo Ich habe nur ein SB Lädchen und keinen online Shop. Verschiecken tue ich das auch nicht. Gilt das das auch für mich. Was muss den alles drauf stehe? Name Adresse email und was es für ein Produkt ist ? Und noch was ?
Julia
06.01.2025

Antworten

Hallo, auch von mir ein großes Dankeschön für den Beitrag! Wir haben einen Handmadeshop und verkaufen nur in einem SB-Haus und auf Märkte. 90% unserer Ware sind nicht verpackt ( auch aus Gründen der Nachhaltigkeit). Ich wüsste in den meisten Fällen nicht, wo ich so einen Zettel am Produkt anbringen soll. Wenn ich zum Beispiel einen Ordner auslege in dem alles aufgeführt ist, wäre das zulässig? Viele Grüße
Redaktion
07.01.2025
Hallo Julia,
für Händler:innen im stationären Handel gilt nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), dass die erforderlichen Hersteller- und Produktinformationen grundsätzlich direkt am Produkt angebracht werden müssen. Ein separater Ordner mit diesen Informationen reicht leider nicht aus.
Falls das Produkt nicht verpackt ist und keine direkte Kennzeichnung möglich ist, kannst du ein anhängbares Etikett verwenden oder die Informationen auf einem Schild am Verkaufsstand auslegen.
Gruß, die Redaktion
Tanja
23.12.2024

Antworten

Hallo. Ich verkaufe Socken, Schuhe und Damen Oberbekleidung. Diese kaufe ich bei verschiedenen Großhändlern ein. Eine Zusammensetzung steht ja bereits auf dem Etikett. Bei den Socken muss ich nur meinen Großhändler angeben? Bei der Bekleidung und den Schuhen weiß ich ja nicht wo mein Großhändler die Ware einkauft. Muss ich jetzt auch angeben, dass die Knöpfe verschluckbar sind und man sich die Finger im Reißverschluss klemmen kann?
Redaktion
06.01.2025
Hallo Tanja,
laut der neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) musst du als Händlerin sicherstellen, dass bei allen von dir verkauften Produkten die vorgeschriebenen Herstellerangaben vorhanden sind. Wenn dein Großhändler als Hersteller auftritt, kannst du diesen benennen.
Fehlen Angaben wie Name, Anschrift oder Produktinformationen, bist du verpflichtet, diese nach bestem Wissen zu recherchieren und offenzulegen. Für die Sicherheitsprüfung und Warnhinweise ist weiterhin der oder die Hersteller:in verantwortlich.
Gruß, die Redaktion
Jeannine
22.12.2024

Antworten

Liebe Redaktion, Ich filze Figuren aus Schafwolle, somit gelte ich bestimmt schonmal als Hersteller,da ich ein komplett neues Produkt schaffe. Ich bin aber nicht sicher ob meine Artikel zu den tierischen Nebenerzeugnissen gehören (welche von der GPSR ausgenommen sind) oder nicht. Und dementsprechend unsicher was ich denn nun erfüllen muss.
Redaktion
06.01.2025
Hallo Jeannine,
ja, du giltst als Herstellerin, da du durch das Filzen ein neues Produkt herstellst. Allerdings sind Produkte aus Schafwolle auch nicht automatisch von der GPSR ausgenommen. Die Ausnahme für „tierische Nebenprodukte“ gilt nur, wenn diese Produkte nicht weiterverarbeitet wurden, z. B. bei rohen Fellen.
Gruß, die Redaktion
Nina
17.12.2024

Antworten

Liebe Redaktion, Vielen Dank für diesen tollen Beitrag und die Möglichkeit des Austauschs! Ich nähe unter meinem eigenen Label Kleidung und Accessoires (Schal, Taschen, Rucksäcke..). Name, Adresse, Materialzusammensetzung habe ich bereits auf den Etiketten der Kleidung drauf. Das müsste nun auch bei den Taschen mit drauf ,richtig? plus Chargennummer überall? Die Gurte für die Taschen kaufe ich zu, muss ich dabei den Hersteller angeben, oder reicht es die Tasche als eins zu sehen. Die Gurte kann man frei wählen, sie sind nicht zwingend Bestandteil der Tasche. Und bezüglich Risikobewertung, müsste da dann auch was drauf wegen Strangulation bei den Gurten/Verschluckbare Kleinteile bei Knöpfen? Oder was für eine Gefahr geht von einer Tasche aus, wenn sie keine Scharfen Kanten hat und eigentlich für Erwachsene bestimmt ist? Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Redaktion
17.12.2024
Hallo Nina, genau, die Angaben müssten auch für die Taschen hinzugefügt werden. Es muss nicht zwingend eine Chargennummer sein, es kann auch eine Artikelnummer sein. Wichitg ist, dass das Produkt eindeutig identifizierbar ist. Wenn die Gurte einzeln als Produkt verkauft werden, dann müssen diese Angaben auch für die Gurte gemacht werden, ist es Bestandteil der Tasche, dann bist du selbst Herstellerin und eine Angabe reicht aus. Bei den Hinweisen kannst du davon ausgehen, dass die Dinge nicht zweckentfremdet werden. Auf verschluckbare Kleinteile hinzuweisen schadet sicherlich nicht aus. Viele Grüße die Redaktion
Sabine
13.12.2024

Antworten

Wie ist das für selbstgemachte Dinge, die zu Gunsten von Charity-Organisationen verkauft werden. Der Hintergrund, es gibt überall vor allem auf den Weihnachtsmärkten bzw. private Aktionen, wo Menschen oder Fördervereine Selbstgemachtes aller Art verkaufen und die Einnahmen dadurch spenden bzw. für ihre Arbeit verwenden. Wenn man das allein schon mit der Spielzeugverordnung anspricht bekommt die Person einen Shitstorm an den Hals. Dazu denke ich, dass das auch keiner von denen weiss. Deshalb frage ich einfach mal nach. Aucn weil das ja auch über die sozialen Medien geht.
Redaktion
13.12.2024
Hallo Sabine, die GPSR gilt nur für gewerbliche Wirtschaftsakteure. In vielen Fällen wird sie daher nicht greifen, wenn es sich tatsächlich um reine Charityaktionen handelt. Viele Grüße die Redaktion
Helen
12.12.2024

Antworten

Ich nähe Kleidung sowie Kosmetik- und Handtaschen gewerblich und habe gelesen, dass Taschen nicht kennzeichnungspflichtig sind. Heißt das, dass ich weder Textiletikett am Produkt mit Materialhinweis und Herstellerangaben, noch eine Information dazu im Päckchen brauche? Vielen Dank für die Hilfe
Redaktion
12.12.2024
Hallo Helen,
Taschen sind nicht von der GPSR ausgenommen. Du musst die Produkte also sowohl gemäß der Anforderungen der GPSR als auch der Textilkennzeichnungsverordnung kennzeichnen.
Gruß, die Redaktion
Susanne
09.12.2024

Antworten

Ich stricke und häkel Baby- und Kinderbekleidung und biete diese bei Etsy zum Verkauf an. An manchen Produkten, z.B. Strickjacken befinden sich Knöpfe oder Reißverschlüsse. Welche Gefahrenhinweise muss ich angeben? Und da ich die Artikel selbst herstelle, muss ich mich ja selbst als Hersteller:in angeben. Welche Haftungsrisiken können auf mich zukommen? Z.B. wenn ein Baby einen Knopf verschluckt o.ä., oder ein Kind sich im Reißverschluss die Finger klemmt?
Andrea
05.12.2024

Antworten

Ich biete Artikel (selbst gefertigt) nur in meinem eigenen Onlineshop und auf Märkten an. Der Shop ist klar als "mein Shop'" erkennbar und Fremdartikel sind bereits gekennzeichnet. Muss dennoch in jedem einzelnen Artikelangebot noch einmal darauf hingewiesen werden, dass ich persönlich anfertige und somit Hersteller bin? Und auf Märkten: es handelt sich zumeist um hochwertige Kunsthandwerkermärkte, auch dort ist eine Information ausgehängt, dass ich selbst anfertige (Label an den Artikeln sind selbstverständlich vorhanden bzgl Hersteller, Material usw) - welche weiteren Pflichten werden einem hier noch aufgegeben?
Redaktion
05.12.2024
Hallo Andrea,
ja, leider musst du dennoch bei jedem Artikel im Online-Shop die Angaben zum Hersteller (in dem Fall du selbst) machen. Bei den Fremdartikeln steht an dieser Stelle eben der anderweitige Hersteller.
Auf den Märkten müssen sich am Produkt Herstellerangaben finden lassen - wenn du hier bereits mit Labeln arbeitest, klingt das aber danach, dass du die Anforderungen bereits erfüllst.
Gruß, die Redaktion
Sabine
05.12.2024

Antworten

Hallo, ich fertige Kleidung und Accessoires wie Tücher, Mützen, Handschuhe usw. aus Woll-, Baumwoll-, Mohair-, Alpaca und Mischgarnen, die von Markenherstellern eingekauft werden. Welche Risikokennzeichnung muss ich beispielsweise an einem Pullover oder einem Schal anbringen? Das Textilkennzeichnungsgesetz sieht ja schon die Materialzusammensetzung und den Hersteller vor.
Redaktion
05.12.2024
Hallo,
du musst hier auf jeden Fall keine wilden Risiken erfinden, die über den normalen Gebrauch des Produktes hinaus gehen.
Bei einem Schal wäre hier beispielsweise ein denkbares mögliches Risiko irgendwo hängenzubleiben und sich dabei zu würgen. Es geht hier also um Risiken, die beim sachgemäßen Gebrauch auftreten können.
Gruß, die Redaktion
Danilo
03.12.2024

Antworten

Hallo zusammen , ich Verkaufe vintage produckte. Nun ist es ja so das zum größten teil der Hersteller nicht bekannt ist. Wie muss ich bei dieser Sachlage vorgehen?
Redaktion
03.12.2024
Hallo Danilo,
wenn sich der Hersteller gar nicht herausfinden lässt, musst du dich im Zweifelsfall selbst als verantwortliche Person angeben.
Mehr dazu kannst du hier nachlesen: Wir wurden gefragt: GPSR: Ich weiß den Hersteller nicht, was soll ich tun?
Gruß, die Redaktion
Antonia
02.12.2024

Antworten

Hallo, Ich bin Illustratorin und verkaufe meine Zeichnungen als Ausdrucke, sowie auf Taschen, T-shirts, Thermosflaschen etc. Mein Büro bzw. Lager ist bei mir zuhause. Da habe ich jetzt eine Frage. Muss ich wirklich meine Privatadresse überall angeben? Ist es möglich auch ein Postfach anzugeben oder ähnliches? Ich fühle mich ehrlicherweise nicht so gut damit meine Privatadresse anzugeben. Nicht jeder der sie sieht ist auch unbedingt ein Kunde (z.B. Etsy)
Redaktion
03.12.2024
Hallo Antonia,
theoretisch musst du das tun. Aber das müsstest du nicht erst durch die Produktsicherheitsverordnung, sondern genau genommen auch schon vorher, da deine Unternehmensadresse ja im Impressum stehen müsste.
Die Problematik, die daraus gerade für Einzelunternehmen, insbesondere Frauen, erwächst, ist allerdings durchaus bekannt.
Als Umweg besteht hier beispielsweise die Option, eine virtuelle Geschäftsadresse bei einem dedizierten Anbieter hierfür zu nutzen.
Gruß, die Redaktion
Yvonne
02.12.2024

Antworten

Hallo, ich veredle diverse, schon fertig genähte Textilien mit individuellen Plots nach Kundenwunsch. Wer ist dann der Hersteller? Ich? Oder der Importeur in der EU? Oder möglicherweise derjenige, der die Textilien in China genäht hat? Wen muss ich hier auf Etsy angeben? Und wenn gebe ich an, wenn ich letzteren gar nicht weiß bzw. ausfindig machen kann?
Redaktion
03.12.2024
Hallo,
Laut Artikel 13 der Produktsicherheitsverordnung gilt auch als Hersteller:in, wer ein Produkt so verändert, dass die ursprüngliche Risikobewertung nicht mehr zutrifft.
Wer Produkte nur auf Kundenauftrag verändert, ist in der Regel nicht als Hersteller:in anzusehen. Wird jedoch ohne Auftrag veredelt, kann man als Hersteller:in gelten, da kein individueller Kundenauftrag vorliegt.
Gruß, die Redaktion
Lea
02.12.2024

Antworten

Hallo, danke für den tollen Beitrag! Für mich ist die Unterscheidung zwischen Kunstobjekte & Nichtkunstobjekte leider schwierig. Ich weiß, dass originale Zeichnungen vom GPSR ausgenommen sind, aber was ist mit meinen selbstgemachten Linoldrucken? Auf Papier oder Textil? Könnt ihr mir vielleicht erklären wie es sich in diesem Fall verhält? Vielen Dank im Voraus!
Redaktion
03.12.2024
Hallo,
laut der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sind Kunstobjekte, wie originale Zeichnungen oder Gemälde, von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen. Für Linoldrucke kommt es darauf an, ob diese als Kunstobjekte oder als Produkte eingestuft werden:
Handgefertigte, individuell gestaltete Linoldrucke könnten als Kunstwerke gelten und wären dann ebenfalls ausgenommen.
Werden die Drucke jedoch in größeren Mengen oder standardisiert hergestellt (z. B. auf Textilien als Produkt), könnten sie unter die GPSR fallen, da sie dann keine "originalen Kunstobjekte" mehr sind.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung einzuholen, um die konkrete Situation zu klären.
Gruß, die Redaktion
Martina
28.11.2024

Antworten

Hey, danke für den tollen Beitrag. Was ist, wenn ich Print on Demand Shop auf Etsy habe und hier die Produkte selbst nie in der Hand gehalten habe. Die Print on Demand Druckerei bedruckt für mich z.B. ein Tshirt und schickt dieses dann an meine Kunden. Bin ich jetzt der Hersteller und muss meine Angaben angeben oder ist die Druckerei in diesem Fall der Hersteller? Vielen lieben Dank im Voraus!
Redaktion
28.11.2024
Hallo Martina,
da kommt es auf mehrere Faktoren drauf an: Verkaufst du unter deiner eigenen Marke und bietest du feste Designs an – oder gestaltest diese auf individuellen Kundenwunsch?
Wer Produkte nur auf Kundenauftrag veredelt (also bedruckt), ist in der Regel nicht als Hersteller:in anzusehen. Wird jedoch ohne Auftrag veredelt, kann man als Hersteller:in gelten, da kein individueller Kundenauftrag vorliegt. Wenn du dann noch eine eigene Marke hast, wärst du in jedem Fall Herstellerin.
Gruß, die Redaktion
Martina
29.11.2024
Hey, danke für die schnelle Antwort! Eine eigene Marke habe ich nicht, nur einen Etsy Shop Namen. Mal sind es es Standarddesigns "Mama ist die beste" wird dann aufs Tshirt gedruckt. Und mal sind es personalisierbare Designs "MAMA von Anette Fabian und Cleo" wo die Kindernamen von dem Kunden ausgetauscht werden können. Gelte ich in beiden Fällen als Hersteller? Oder die Druckerei, die das Tshirt und den Druck zusammenführt und somit das Endprodukt herstellt.? Danke im Voraus!
Martina
29.11.2024
Oh entschuldigt, als du meintest "Wer Produkte nur auf Kundenauftrag veredelt (also bedruckt), ist in der Regel nicht als Hersteller:in anzusehen." - ist damit gemeint: Wenn ich erst den Druck in Auftrag gebe, wenn eine Bestellung vom Kunden bereits getätigt wurde, dann bin ich nicht als Hersteller anzusehen. Also Druck auf Bestellung (Wie beim POD). Habe ich das korrekt verstanden? Oder ist damit die Personalisierungsoption gemeint?
Redaktion
29.11.2024
Hallo Martina,
mit dem Kundenwunsch sind konkrete Personalisierungen gemeint.
Also beispielsweise „Mama von Fabian“ und alles Weitere, was von standardisierten Designs abweicht.
Gruß, die Redaktion
Sonja
27.11.2024

Antworten

Hallo, ich verkaufe selbst hergestellten Holzschmuck. Dabei kaufe ich natürlich Drähte und Zubehör für die Schmuckstücke ein. Muss ich jeden Kunden für ein Schmuckunikat das ich herstelle einen Beipackzettel mitgeben was evtl passieren könnte? Ich sage natürlich jedem Kunden was für Materialien das sind und führe Verkaufsgespräche in denen Allergien oft das Thema sind, aber ich denke nicht das auf den Weihnachtsmärkten jeder zu jedem kleinen Armband oder Nikolausgeschenk einen Beipackzettel möchte. Reicht da die Mitgabe meiner Karte und der Hinweis das auf meiner Seite die Informationen zu finden sind? Stelle es mir sonst gerade schwer Umsetzbar vor.
Steffi
26.11.2024

Antworten

Hallo, gilt diese Regelung auch für Handmadeartikel, die ausschließlich auf Märkten bzw. im SB Haus verkauft werden? Herstellerkennzeichnung ist klar, aber wie sieht es bei Einzelstücken mit der Beschreibung und Chargennummer aus? Es geht ausschließlich um Deko - und Geschenkartikel. Danke sehr!
Redaktion
27.11.2024
Hallo Steffi, auch Einzelstücke brauchen eine Art Chargennummer. Bei der Produktbeschreibung kannst du wie wahrscheinlich schon jetzt vorgehen. Du wirst ja dafür werben, dass du Einzelstücke herstellst und wirst entsprechend da Beispiele genannt haben. Jedenfalls sieht man das so oft. Wenn du die Kennzeichnung nicht am Produkt selbst vornehmen kannst, verwende die Verpackung oder ein Begleitdokument. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Steffi
27.11.2024
Vielen Dank für die Rückmeldung. Dann muss ich also wirklich bei jedem Artikel, den ich auf dem Markt verkaufe, einen Zettel mitgeben (Verpackung gibt es eigentlich nicht), auf dem ich das Produkt beschreibe und auf dem z.B. steht, "gegossen aus Raysin, verklebt auf Eichenholzklötzchen, mit Kerze aus Wachs, mit eingefärbten Trockenblumen und kleinem Holzstern...." usw.... Also quasi alles beschreiben, was Anteil des Artikels oder des Sets ist? Und dann noch eine fiktive Artikelnummer draufkleben?
Ela
20.11.2024

Antworten

Hallo, wenn ich Wolle/Garne verkaufe, die ich selbst herstelle, muss dann auf die Banderole nur der Hersteller oder auch Sicherheitshinweise wie entflammbar, Kinder könnten sich strangulieren, usw? So viel Platz hat man ja eigentlich gar nicht das alles unterzubringen.
Redaktion
21.11.2024
Hallo Ela,
bei Produkten, die diese Kennzeichung aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht zulassen, kann die Information auch in den Begleitmaterialien untergebracht werden.
Gruß, die Redaktion
Madeleine Müller
15.11.2024

Antworten

Hallo, vielen Dank für die Informationen. Wie verhält sich das in meinem Fall? Ich kaufe z. Bsp. Holzperlen direkt beim Hersteller ein und verkaufe diese weiter als Bastel Material. Alles was ich vor dem 13.12.2024 gekauft und online zum Verkauf eingestellt habe fällt nicht darunter. Ich bräuchte in dem Fall keine Angaben zum Hersteller machen. Warnhinweis wäre nach wie vor das die Kleinteile nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind - Erstickungsgefahr nach Verschlucken. Wenn ich jetzt nach dem 13.12.24 neue Materialien beim Hersteller kaufe und diese weiterverkaufen möchte, muss ich dann Angaben zum Hersteller machen und wer ist dann der Hersteller? Muss ich den Hersteller preisgeben oder werde ich zum Hersteller weil ich die Materie meinem Shop verkaufe?
Redaktion
18.11.2024
Hallo Madeleine,

das ist so weit richtig. Allerdings wirst du nicht zur Herstellerin, indem du die Ware in deinem Shop verkaufst. Der eigentliche Produzent muss als Hersteller angegeben werden.

Wichtig ist: Du musst schon jetzt auf der Verpackung der Holzperlen angeben, wer das Produkt hergestellt hat. Die Pflicht ist insofern nicht ganz neu.

Natürlich kannst du beim Hersteller anfragen, ob du dich selbst als Herstellerin angeben darfst. Dann bist du aber auch in Sachen Produktrückrufe, Risikobewertung und Co. in der Pflicht.

Mit den besten Grüßen

die Redadktion
Marion
14.11.2024

Antworten

Ich verkaufe Schmuckmaterial zur Weiterverarbeitung. Dabei kaufe ich größere Verpackungseinheiten beim Hersteller und biete kleinere Mengen nach Umverpackung in meinem Shop an. Ich verkaufe in meinem Namen und nicht im Namen des Herstellers. Trage ich mich selber ein oder muss ich wirklich meinen Großhändler (auch Hersteller) angeben (Betriebsgeheimniss)?
Redaktion
21.11.2024
Hallo Marion,
da du selbst neuverpackst und unter deinem Namen (oder Marke?) verkaufst, würdest du in diesem Fall als Herstellerin gelten.
Gruß, die Redaktion
Teresa
12.11.2024

Antworten

Vielen Dank für die Informationen. Wie sieht es denn aus, wenn man eigene Illustration in einer Druckerei professionell drucken lässt, z.B. als Karten oder Kunstdruck und dann verkauft. Die Daten der Druckerei auf dem Produkt zu hinterlegen, wäre da eher schwierig, weil es ja hier eher um die eigene Desginleistung geht. In der Produktbeschreibung wäre dies natürlich möglich, aber ich habe keine Vorstellung, wie diese Infos dann auf dem Produkt unterkommen sollten?
Redaktion
13.11.2024
Hallo Teresa,
auf dem Produkt selbst müssen die Herstellerdaten und bei Waren von außerhalb der EU die der verantwortlichen Person abgebildet sein. Auch die Chargennummer (bzw. ein ähnliches Element) müssen auf das Produkt. Nur, wenn das Produkt zu klein ist oder es die Beschaffenheit nicht zulässt, dürfen die Informationen ausnahmsweise auf die Verpackung oder in die Begleitunterlagen.
Gruß, die Redaktion
Frank
11.11.2024

Antworten

GPSR betrifft ja nur Händler. Allerdings ist sowas überhaupt möglich? Wie kann es sein, dass ein Produkt nur dann Sicher ist wenn ein Händler dieses mit dieser Vorschrift verkauft aber bei einer Privatperson es egal ist? Ich frage mich wie wird das vom Gesetz und vor Gericht begründet, wenn es um den Schutz der Konsumenten geht? Als Beispiel. Ein Händler darf kein Alkohol an Kinder verkaufen. Aber gleichzeitig darf es eine Privatperson auch nicht. Das ist eine Frage die geklärt werden müsste, weil diese Verodung nach meinem Verständnis sonst Wirlkür wäre und gar nicht seinen Sinn erfüllen täte.
Tina
16.11.2024
Es betrifft zwar nur die Händler, aber als Privatperson darfst du ja auch gar nicht mit Gewinnerzielungsabsicht produzieren und verkaufen. Da wäre das Gewerbe fällig und die GPSR greift wieder. Verkaufst du privat etwas weiter, was du nicht mehr haben möchtest, hat es ja derjenige kennzeichnen müssen, von dem du es gekauft hast. Oder habe ich deine Aussage falsch verstanden?
Detlev
08.11.2024

Antworten

Hallo Ich bereite gebrauchte Armbanduhren auf. Die erhalten meist ein neues Lederband und eine neue Batterie. Muss ich nun die Hersteller für Band und Batterie separat in meiner Artikelbeschreibung angeben (Ebay gestattet nur einen Eintrag, der sinnigerweise für die Uhr selbst genutzt wird). Und auch die ellenlangen Sicherheitshinweise für die Knopfzelle? Oder gelte ich gar als Hersteller durch das Zusammensetzen? Und dann das leidige Thema des nicht mehr existierenden Herstellers. Bei Vintage Uhren der Regelfall. Bin ich Hersteller und soll ernsthaft eine Risikobewertung für jede einzelne Uhr vornehmen lassen? Sollte das alles so sein werde ich mein Gewerbe abmelden und Zeitungen austragen.
Redaktion
11.11.2024
Hallo Detlev, da du die Uhren selber aufbereitest, dürftest du tatsächlich zum Hersteller werden. Anders sähe es aus, wenn du die Uhren so verkaufen würdest und die Instandhaltung den Käufern überlassen würdest. Hier könnte es - je nach Uhr - sogar sein, dass diese gar nicht unter die GPSR fallen. Wende dich am besten an eine Rechtsberatung. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Klaus
08.11.2024

Antworten

Guten Tag, vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag! Würde das dann im Allgemeinen etwa so in der Produktbeschreibung aussehen müssen: Hersteller: Firma Max Mustermann GmbH Max Mustermann Strasse 123 PLZ Meine Stadt Deutschland wir@meinemail.com Verantwortliche Person: Max Mustermann Max Mustermann Strasse 789 PLZ Meine Stadt Deutschland ich@meinemail.com Sollten diese Infos am Anfang oder am Ende der Produktbeschreibung stehen? Oder, spielt das keine Rolle?
Redaktion
08.11.2024
Hallo Klaus, genau, so müssten die Angaben im Idealfall aussehen.
Wo genau die Angaben innerhalb der Produktbeschreibung stehen, ist nicht festgelegt. Es sollte nur deutlich ersichtlich sein. Das kann eine extra Überschrift am Ende sein, aber auch ein Extra-Reiter im Artikel, sofern dieser eindeutig beschriftet ist.
Gruß, die Redaktion
Andrea S.
06.11.2024

Antworten

Hallo, ich wickle sogenannte Bobbel, Farbverlaufsgarne. Das Garn kommt auf Konen vom Hersteller oder Zwischenhändler und wird nur von mir zu mehreren Fäden zusammen gefasst. Bin ich dann Hersteller und was für eine Risikobewertung soll ich da machen ? Das hat doch sicher der Hersteller des Garns auf den Konen schon gemacht ? Ich kann das alles nicht nachvollziehen.
Redaktion
07.11.2024
Hallo Andrea,
ja, sehr wahrscheinlich wirst du damit zur Herstellerin. Wenn du Mitglied im Händlerbund bist, wende dich dazu am besten aber noch einmal an die Rechtsberatung über den Mitgliederbereich.
Gruß, die Redaktion
Tanja G.
29.10.2024

Antworten

Ich nähe seit 10 Jahren kleingewerblich Kindersachen. Dort ist ja vor ein paar Jahren die Kennzeichnungspflicht von Pflege und Inhaltsstoffen gekommen. Heißt das ich müsste diese , durch meine Adresse/Impressum ergänzen? Oder muss ich noch etwas beachten?
Redaktion
29.10.2024
Hallo Tanja, wenn es bereits Vorgaben zur Produktsicherheit gibt, gelten diese weiterhin und müssen nur um die zusätzlichen Informationen (z.B.Herstellerangaben) ergänzt werden. Viele Grüße, die Redaktion
Melanie B.
09.10.2024

Antworten

Vielen lieben Dank für diesen sehr informativen Beitrag. Ich bin Handmade-Herstellerin von Tierzubehör und hatte mir schon große Gedanken dazu gemacht, wie es eingetragen werden muss.
Wolfgang Dziuk
03.10.2024

Antworten

Mein Unternehmen vertreibt Artikel für den Modelleisenbahn - Bereich. Diese Artikel werden von Herstellern gekauft und auch teilweise selbst hergestellt. Frage : Müssen Artikel die jetzt im Shop stehen alle für die neue Verordnung gekennzeichnet werden, oder nur die neu eingestellten ab dem 13.12.24. Zur ersten Fragestellung, gibt es dann Übergangsfristen? Da es doch eine Menge Arbeit wäre. Vielen Dank modellbau gueterschuppen Wolfgang Dziuk
Redaktion
07.10.2024
Hallo, nach aktuellem Stand sieht es so aus, als müssten die Daten nur für Produkte ergänzt werden, die ab dem 13.12. auf den Markt kommen. Produkte, die bereits vorher verkauft wurden, brauchen die Angabe nicht. Mehr dazu hier: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/140286-produktsicherheitsverordnung-muessen-haendler-innen-alle-produktbeschreibungen-anpassen
Merle
30.09.2024

Antworten

Ich veredele Taschen, Untersetzer & Co. Die Motive kaufe ich als fertige Datei, plotte diese und presse sie auf die Produkte. Wer ist Hersteller? Muss ich den Hersteller des Rohlings angeben?
Redaktion
01.10.2024
Hallo Merle,
sofern du nicht auf Kundenauftrag arbeitest, bist du tatsächlich Herstellerin der veredelten Produkte.
Gruß, die Redaktion
Tatjana Fromm
09.07.2024

Antworten

Ich siede meine Seife und habe eine Sicherheitsbewe rtung-EU vom labor.
Ist das genug für meine Produktion? oder soll cih noch etwas unternehmen?