Diesmal geht es um einen Fehler bei der Adressangabe: Ein Kunde bestellt frische Lebensmittel bei dem Shop einer Händlerin. Dieser schickt sie ab und bemerkt nach einiger Zeit, dass die Sendung zurückkommt. Man kontaktiert den Kunden. Dieser sagt, dass er aus Versehen seine alte Adresse eingegeben habe. Diese hätte der Browser standardmäßig ins Bestellformular gezogen und ihm sei es nicht aufgefallen. Als die Ware beim Shop ankommt, sind die Waren bereits verdorben. Der Kunde fordert nun sein Geld zurück. Zu Recht?
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