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Verbraucherschützer fordern strenge Regeln für soziale Werbeaussagen

Veröffentlicht: 28.06.2024
imgAktualisierung: 28.06.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.06.2024
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ca. 2 Min.
Produkte mit "Fair" Siegel
© Erstellt mit Dall-E
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert härtere Vorgaben für soziale Werbeaussagen, da eine Forsa-Umfrage ergab, dass Verbraucher:innen diesen kaum vertrauen. Hersteller sollen soziale Claims nur mit belegbaren Nachweisen verwenden dürfen, um irreführende Werbung zu verhindern.


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gab eine Forsa-Befragung in Auftrag, die zum Ergebnis kam, dass Verbraucher:innen kein Vertrauen in soziale Werbeaussagen haben. Aussagen wie „superfair“, „Ohne Kinderarbeit“ und „Soziale Bedingungen verbessert“ dürfen bisher verwendet werden, ohne dass es Regeln gibt, welche Bedingungen vorliegen müssen. Um das Vertrauen der Verbraucher:innen zu stärken, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband konkrete Vorgaben, wann diese Aussagen genutzt werden dürfen, berichtete der Verband in einer Pressemitteilung

„Soziale Nachhaltigkeit liegt im Trend“

Die Befragung ergab, dass 77 Prozent der Verbraucher:innen nicht auf sozialverträgliche Werbeaussagen auf Lebensmitteln vertrauen, 77 Prozent sind außerdem dafür, dass es staatliche Regulierungen diesbezüglich gibt. 

„Soziale Nachhaltigkeit liegt im Trend. Hersteller nutzen dies und werben auf ihren Produkten mit sozialen Werbeaussagen, wie ‚superfair‘ oder ‚faire Löhne‘. Für Verbraucher:innen sind diese Aussagen allerdings nicht verlässlich. Denn bislang sind soziale Werbeaussagen kaum reguliert“, so Christiane Seidel, vom vzbv. 

Handlungsbedarf bei der EU-Kommission

Bereits im letzten Jahr hat die Europäische Kommission Vorschläge vorgelegt, wie umweltbezogene Werbeaussagen reguliert werden können, damit das sogenannte „Greenwashing“ reguliert werden kann. Nun sollen Vorgaben für soziale Claims („Bluewashing“) folgen, wenn es nach dem vzbv geht. Hersteller:innen sollen soziale Claims nur dann verwenden dürfen, wenn entsprechende Belege eingereicht werden. Diese Nachweise sollen dann von unabhängigen Institutionen geprüft werden, so die Forderungen des vzbv. Dabei sollen einheitlich gesetzlich festgelegte Mindestkriterien für die Nachweiserbringung entscheidend sein. Auch sollen die Claims nur dann auf Produkten erlaubt sein, wenn sie auf die gesamte Lieferkette des Produkts zutreffen und nicht nur auf einen Teil der Lieferkette.

Veröffentlicht: 28.06.2024
img Letzte Aktualisierung: 28.06.2024
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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