Musterschreiben: So können Händlerinnen und Händler Transportschäden geltend machen
Mit dem nachfolgenden Musterschreiben kann für auf dem Transportweg beschädigte Sendungen/Waren, die mangelfrei und ordnungsgemäß zum Versand aufgegeben wurden, Schadensersatz gegenüber dem Transportdienstleister geltend gemacht werden. Dem Schreiben sind Fotos, relevante Rechnungen der beschädigten Artikel/des beschädigten Artikels sowie eine Erklärung der Kund:innen, sofern vorhanden, beizulegen.
Muster: Transportschäden auf dem Hinweg und Forderung von Schadensersatz
Betreff: Transportschaden/Schadensersatzanspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.06.2024 haben wir ein an unseren B2C-Kunden adressiertes Paket mit der Sendungsnummer 0815-1234567890XYZ ordnungsgemäß und mit mangelfreier Ware bei Ihnen aufgegeben.
In dem Paket befanden sich eine Vase der Marke XYZ, die durch den Transport beschädigt (zerbrochen) bei unserem Kunden angekommen sind. Die Schäden haben wir anhand beigefügter Fotos dokumentiert. Ebenso fügen wir Ihnen eine eidesstattliche Erklärung unseres Kunden bei, in welchem Zustand das Paket/die Ware bei diesem angekommen ist.
Durch die Beschädigung der Ware nach Übergabe an Ihr Unternehmen ist uns ein Schaden in Höhe von 49 € entstanden.
Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den Betrag bis zum 01.07.2024 durch Einzahlung auf unser Konto bei der Muster-Bank, IBAN 1234567890000, BIC MUSBA09, Verwendungszweck: Schadensersatzforderung, Sendungsnummer: 1234567890XYZ zu begleichen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
(Unterschrift)
Haftungsbeschränkungen und praxisferne Meldefristen sind nur ein Teil des Problems. Hinzukommen offenbar auch Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung selbst. „Von einem kompletten DIN-A4-Ordner voller Vorgänge hat DPD nicht einen abgerechnet“, schreibt beispielsweise einer unserer Leser. Ein lästiges und zeitaufwändiges Anbieter-Hopping schildern wiederum andere, die einmal alle Transportdienstleister durchprobieren, um hoffentlich am Ende den passenden Transporteur zu finden.
Checkliste für die Schadensregulierung mit dem Versanddienstleister
- Dokumentation und Beweissicherung aller Schritte: Alle relevanten Schritte, wie die Verpackung und Übergabe an den Versanddienstleister, sollten dokumentiert werden. Fotos von beschädigten Paketen und Waren machen, Zeugenberichte einholen.
- Kontaktaufnahme: Den Versanddienstleister sofort über den Schaden oder Verlust informieren und eine Schadensmeldung einreichen.
- Fristen beachten: Schadensmeldungen müssen innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden (oft innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung).
- Rechtliche Schritte prüfen: Bei Ablehnung der Schadensregulierung rechtliche Schritte prüfen und eventuell einen Rechtsbeistand einschalten.
Möglichkeiten der Absicherung
Um sich vor den zahlreichen Abwicklungsschwierigkeiten zu schützen, sollten E-Commerce-Unternehmen sowohl vertragliche Absicherungen als auch eigene Maßnahmen im Versandprozess in Betracht ziehen. Diese Schritte können helfen, das Risiko von Verlusten und Schäden zu minimieren und die Position gegenüber den großen Versanddienstleistern zu stärken.
Verträge erweitern und Haftung absichern
Ein wichtiger Schritt besteht darin, sich durch vertragliche Vereinbarungen abzusichern. Dies kann in Form von Zusatzversicherungen und speziellen Verträgen mit den Versanddienstleistern geschehen. Viele Versanddienstleister bieten diese Möglichkeit selbst an und erweitern die Haftungssummen über die standardmäßig gewährten Beträge hinaus (z. B. für wertvolle Sendungen). Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, individuelle Verträge mit Versanddienstleistern auszuhandeln, die höhere Haftungssummen oder bessere Konditionen beinhalten. Besonders für Händler, die regelmäßig große Mengen versenden, kann es sich lohnen, mit dem Versanddienstleister über spezielle Konditionen zu verhandeln. Oft sind Versanddienstleister bereit, für Großkunden maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die eine höhere Haftung oder günstigere Tarife umfassen. Diese Verhandlungen können komplex sein, aber das Ergebnis kann ein deutlich verbessertes Risikomanagement darstellen. Alternativ bieten auch Versicherungsdienstleister Lösungen an, um sich gegen Verluste oder Beschädigungen, die nicht mehr mit dem Vertragspartner reguliert werden können, abzusichern. Wir haben uns der Frage, ob sich eine solche Versandversicherung für Online-Shops lohnt, bereits im Detail gewidmet.
Versandprozess optimieren
Neben vertraglichen Absicherungen gibt es jedoch noch weitere Stellschrauben, die man selbst beeinflussen kann. Gemeint ist hier konkret die Vorbereitung des Versandprozesses im eigenen Haus, um das Risiko von Schäden und Verlusten zu reduzieren – auch wenn es banal und fast schon wie ein Affront klingen mag. Doch manchmal muss man sich selbst einmal kritisch hinterfragen und Störungen zum Anlass nehmen, den eigenen Versandprozess ins Visier zu nehmen. Eine gut gewählte Verpackung reduziert nicht nur das Risiko von Schäden, sondern kann auch die Wahrscheinlichkeit verringern, dass der Versanddienstleister im Schadensfall die Haftung ablehnt. Auch wenn meist Aussage gegen Aussage steht, muss man sich selbst hinterfragen, ob die vermeintlich bruchsichere Verpackung wirklich so sicher ist, wenn die Kundschaft wiederholt zerbrochene Gegenstände meldet. Douglas soll beispielsweise eigene Kamerastationen verwenden, um die immer häufiger auftretenden geplünderten Lieferungen aufzuklären. Diese Aufnahmen dienen als wichtige Beweismittel im Schadensfall und können nachweisen, dass die Ware ordnungsgemäß und unbeschädigt versandt wurde. Das hilft zwar nicht gegenüber der Kundschaft (siehe dazu die Schilderungen zur Rechtslage oben), jedoch kann es ein zusätzliches Beweismittel für den Transportdienstleister sein, bei der Schadensregulierung doch noch einzulenken.
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Setze deine Rechte mit den Musterschreiben des Händlerbundes durch
Neben den umfangreichen Leistungen in puncto Rechtssicherheit im Online-Shop bietet der Händlerbund auch umfangreiche Unterstützung bei der Durchsetzung deiner Rechte im Falle von Transportschäden oder -verlusten. Angefangen von Schreiben betreffend die Nachforschung können sich Interesierte auch Hilfe bei der Forderung von Schadensersatz oder der Minderung des Kaufpreises holen und hierfür die zahlreichen Musterschreiben nutzen.
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Da wird selbst bei offensichtliche r Unmöglichkeit auf die Angaben des Zustellers verwiesen, wie "Zustellung in den Briefkasten", selbst wenn dies aufgrund der Maße der Sendung rein physikalisch gar nicht möglich ist, schlicht weil die Sendung durch keinen normalen Briefschlitz passt.
Vermutlich hat der Zusteller - wie es zwar offiziell nicht erlaubt, aber gerade in Mehrfamilienhäu sern in den Städten durchaus üblich ist - die Sendung einfach auf oder neben den Briefkasten in den Hausflur gestellt oder vor die Wohnungstür des Empfängers gelegt - und eben "Zustellung in den Briefkasten" angeklickt, was im Übrigen einem "Einwurfeinschr eiben" gleichkommt.
Damit ist der Fall für den Zusteller erledigt.
Früber wurde hier bei entsprechender "Empfängererklä rung" zumindest noch beim Zusteller nachgeforscht - inzwischen wird der Eintrag im System einfach als Fakt dargestellt, und eine weitere Überprüfung abgelehnt, egal ob es faktisch überhaupt möglich war oder nicht. Und das Versandunterneh men ist aus dem Schneider.
Und es ist nicht unwahrscheinlic h, dass die Konfliktkommuni kation längst auch von KI-Bots übernommen wird - und für die gibt es eben nur die Angabe im System. Da kann man argumentieren solange man will.
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