In letzter Zeit erreichen uns immer mal wieder Schilderungen durch Arbeitnehmer:innen: Diese verlassen meist wegen Eigenkündigung das Unternehmen, bekommen das letzte Gehalt aber noch nicht komplett ausgezahlt. In einem Fall hat der Arbeitgeber das teilweise Einbehalten damit begründet, dass man erst mal schauen müsse, ob der ehemalige Arbeitnehmer alles in einem guten Zustand wieder abgegeben oder ob etwas Beine bekommen hat.
Es ist nachvollziehbar, dass sich Arbeitgeber:innen gegen Schäden absichern wollen, die noch nicht bekannt sind. Aber: Dürfen arbeitgebende Unternehmen sich auf diese Art und Weise absichern?
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