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Zum Start in den Tag gibt es die aktuellsten Meldungen aus der Branche im Überblick:
- Weniger Gebühren für schlechten Handyempfang
- Qualitätsanspruch nimmt beim Einkauf zu
- Deutliches Wachstum im Sportmarkt
Handynutzer sollen künftig weniger zahlen müssen, wenn die Datenverbindung schlechter als vertraglich vereinbart ist. Ein entsprechender Rechtsanspruch besteht zwar bereits seit 2021, doch fehlte bislang eine klare Definition der mangelhaften Leistung. Die Bundesnetzagentur hat nun einen Vorschlag vorgelegt, um die Position der Verbraucher zu stärken. Mit einem geplanten Messtool sollen Verbraucher die Qualität ihres Mobilfunkdienstes überprüfen und nachweisen können, wie Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller das Vorgehen bei der Tagesschau beschreibt.
Telekommunikationsanbieter müssen in ihren Tarifen einen geschätzten Maximalwert für die Datenübertragung angeben. Bekommen Handynutzer von diesem Wert auf dem Land weniger als zehn Prozent, in Gebieten mit mittlerer Bevölkerungsdichte weniger als 15 Prozent und in dicht besiedelten Gebieten weniger als 25 Prozent, soll der Verbraucher Anspruch auf eine Preisreduktion haben. Für den Nachweis muss der Nutzer 30 Messungen an fünf Tagen mit jeweils sechs Messungen täglich durchführen.
Marktteilnehmer und Verbraucherschützer können bis zum 12. Juli schriftlich Stellung zu dem Vorschlag nehmen. Einen genauen Zeitplan, wann das Regelwerk final beschlossen wird, gibt es noch nicht. Auch gibt es noch keine konkreten Details zur Einführung des entsprechenden Messtools.
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