Dieser Artikel ist Teil unserer Marktplatz-Themenreihe: Diese beleuchtet in verschiedenen Beiträgen nicht nur wichtige Zahlen und Fakten rund um Ebay, Temu und Co., sondern liefert Händlerinnen und Händlern auch rechtliche Hintergrundinformationen rund um Vertriebsbeschränkungen, Abmahnfallen und Zahlungsprobleme. Außerdem finden sich neben informativen Überblicksartikeln auch verschiedene Tipps für den Handel auf Marktplätzen.
>>> Hier geht’s zur Themenreihe!
Vor kurzem machte Miele mächtig Schlagzeilen in der E-Commerce-Branche: Das Traditionsunternehmen verkündete den Rückzug von Amazon und verbietet seitdem strikt den Verkauf der Produkte auf dem Marktplatz. Wer dennoch Miele-Ware anbietet, wird abgemahnt (wir berichteten). Solche Plattformverbote sind tatsächlich nicht selten und werden immer wieder zum Gegenstand von Gerichtsverhandlungen.
Wir haben uns mit Kartellrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Nils Ellenrieder über diese Art der Vertriebsbeschränkung unterhalten. Dabei beschäftigt uns vor allem die Frage, was Händler:innen tun können, wenn eine Marke plötzlich „Nö“ zu einem Marktplatz sagt.
OnlinehändlerNews: Welche rechtlichen Grundlagen erlauben es Herstellern wie Miele, den Vertrieb ihrer Produkte auf Plattformen wie Amazon zu beschränken?
Nils Ellenrieder: Das Kartellrecht wird ganz wesentlich europarechtlich festgelegt und die Europäische Kommission hat für Einschränkungen bezüglich der Nutzung von Online-Marktplätzen einschließlich sog. Plattformverbote neue Regeln festgelegt. Es gibt eine sog. Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen und dazugehörige Leitlinien der Kommission, welche als Auslegungshilfe in der Praxis eine sehr wichtige Rolle spielen. Das Bundeskartellamt und deutsche Gerichte sind an die Leitlinien nicht gebunden, es ist aber wenigstens eine sehr wichtige Orientierungshilfe.
Die Europäische Kommission hat durch die jüngsten Kartellrechtsreformen auf europäischer Ebene die kartellrechtliche Zulässigkeit von Plattformverboten tendenziell für Hersteller erleichtert.

Kommentar schreiben