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Welche Rechtstexte werden bei Kleinanzeigen benötigt?

Veröffentlicht: 06.06.2024
imgAktualisierung: 06.06.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
06.06.2024
img 06.06.2024
ca. 3 Min.
Kleinanzeigen Startseite
© Kleinanzeigen / Adevinta
Da es sich nicht um echte Shops handelt, müssen Accounts auch bei Kleinanzeigen.de keine Rechtstexte haben?


Die Nutzung des Portals Kleinanzeigen (ehemals Ebay Kleinanzeigen) ist ein weiterer, kostengünstiger Weg, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Doch bei der rechtlichen Seite sind sich Händlerinnen und Händler unsicher, ob das Einstellen der Angebote einem Online-Shop gleichkommt, bei dem Rechtstexte wie AGB und Widerrufsbelehrung verwendet werden müssen oder ob eine reine Präsentation der Waren oder des Unternehmens stattfindet, bei dem nur ein Impressum genügt. Wir schauen uns den Kanal etwas näher an.

Pflichten des Fernabsatzes greifen auch bei Kleinanzeigen.de

Die Anzeige bei Kleinanzeigen stellt zwar noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, wie es im elektronischen Geschäftsverkehr, d. h. dem üblichen Online-Handel, der Fall ist. Personen können jedoch eine verbindliche Bestellung über die Funktion „Nachricht schreiben“ abgeben oder darüber zumindest Anfragen zur Erstellung eines Angebotes versenden.So kommt zwar nicht über den klassischen Warenkorb-Check-out, jedoch über andere elektronische Wege ein Vertrag im Fernabsatz zustande. Das hat zur Folge, dass für den Verkauf von Waren über die Internetplattform Kleinanzeigen.de die folgenden Rechtstexte nötig sind:

  • Impressum und klickbarer Link zu OS-Plattform
  • Widerrufsbelehrung, einschließlich Muster-Widerrufsformular
  • AGB und Kundeninformationen
  • Datenschutzerklärung
  • Zahlungs- und Versandhinweise
  • ggf. Hinweise zur Batterieentsorgung/Elektrorücknahme

Wo und wie kann man die Rechtstexte bei Kleinanzeigen.de einstellen?

Da sich das Portal Kleinanzeigen im Aufbau deutlich von einem echten Online-Shop oder einem Plattform-Shop unterscheidet, muss man etwas in die Trickkiste greifen, wenn man alle Rechtstexte rechtssicher darstellen möchte. Die einzige Möglichkeit ist es aktuell, die Rechtstexte bei Kleinanzeigen gebündelt in dem Fenster „Rechtliche Angaben“ zu hinterlegen. Dieses Fenster kann beim Erstellen einer Anzeige gefüllt werden.

Das Impressum beispielsweise wird jedoch über diese Variante erst durch Anklicken der Schaltfläche „Rechtliche Angaben“ angezeigt. Dies kann als unzureichend (nicht „leicht erkennbar“, sondern „versteckt“) angesehen werden. Lösen kann man diesen Umstand, indem man in jeder Artikelbeschreibung folgenden Satz ergänzt: „Das Impressum einschließlich Link zur OS-Plattform sowie das Widerrufsrecht, die AGB und die
Datenschutzerklärung finden Sie unter der Schaltfläche ‚Rechtliche Angaben‘.“

Einzig die Zahlungs- und Versandbedingungen können, wie man es beispielsweise von Ebay oder Amazon kennt, für den jeweiligen Artikel oder auch global hinterlegt werden.

Mehrwertsteuerhinweis und Preisangaben

Da bei Kleinanzeigen direkt an der Preisangabe kein Zusatz zur Mehrwertsteuer angezeigt wird, muss man sich auch hier anders behelfen. Möglichst am Anfang jeder Artikelbeschreibung kann beispielsweise ein Hinweis erfolgen, dass sich die „Preise inkl. MwSt.“ verstehen. Unternehmen, die den Kleinunternehmerstatus für sich beanspruchen, ergänzen den entsprechenden Hinweis, dass gemäß § 19 UStG die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen wird.

Da bei Kleinanzeigen oftmals auch gebrauchte Waren angeboten werden, sollte die Differenzbesteuerung nicht vergessen werden. Bei Ware, die der Differenzbesteuerung unterliegt, wird folgender Hinweis in der betreffenden Artikelbeschreibung ergänzt:
„Diese Ware unterliegt der Differenzbesteuerung. Daher wird die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“

Um Widersprüche und rechtliche Fehler zu vermeiden, sollten in den Artikelbeschreibungen ansonsten keine weiteren Hinweise auf die Rechtstexte enthalten sein.

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Veröffentlicht: 06.06.2024
img Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Robert
29.10.2025

Antworten

Ich würde die Aussagen in diesem Artikel gerne noch einmal etwas strapazieren, da ich glaube, dass sie entweder nicht aktuell sind, oder/und nicht alle Fälle abdecken: 1. Ein Kauf ist doch nur über die Direktkauffunktion möglich, wieso müssen dann die komplette AGB hinterlegt sein, wenn man das nicht anbietet? 2. Wieso müss bei einem "Angebot zum Angebot" die gesamten Angaben zu MwSt. / Differenzbesteuerung angeben werden, wenn der tatsächliche Verkauf nur über einen eigenen Onlineshop oder vor Ort stattfinden? Danke...
Robert
29.10.2025

Antworten

Ich denke, der Link zur OS-Plattform darf nicht mehr erscheinen. Kann es sein, dass der Artikel im Detail veraltet ist?
Redaktion
29.10.2025
Hallo Robert, der Artikel befindet sich auf dem Stand 2024 und entspricht daher nicht mehr dem aktuellen Stand. Aus Kapazitätsgründen können wir jedoch nicht jeden Artikel einzeln updaten und bitte um Verständnis. Beste Grüße, die Redaktion
FynnWolf
12.06.2024

Antworten

Vielen Dank für die hilfreichen Hinweise.
Ich habe jetzt 10 Minuten in verschiedenen Kategorien gesucht, ungefähr Hundert gewerbliche Angebote bei Kleinanzeigen durchgeklickt und absolut niemand scheint dort auch nur annähernd rechtskonform unterwegs zu sein. Manche haben immerhin sowas wie AGB. Schaden wird es trotzdem nicht.