Wer im E-Commerce durchstarten will, wird mit einer Menge Informationen konfrontiert. Im Fokus stehen dabei vor allem die rechtlichen Grundlagen, denn: Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann sein Small Business auch mal schnell gegen die Wand fahren.

Damit dir das nicht passiert, haben wir hier für dich die wichtigsten Regeln zusammen gefasst. Der Artikel ist nicht abschließend, verschafft dir aber einen ersten Überblick. Für einen größeren Deep Dive haben wir dir zu jedem Thema Artikel verlinkt. 

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Nummer 1: Impressumspflicht

Wer online Inhalte zur Verfügung stellt, die nicht rein privat sind, muss ein Impressum haben. Mit der Impressumspflicht soll eine Transparenz gewährleistet werden. Personen, die auf deiner Seite einen Rechtsverstoß feststellen, erfahren so, wer für die Seite verantwortlich ist und können dich kontaktieren. 

Entsprechend muss das Impressum leicht auffindbar sein und darf nicht versteckt werden. Vielleicht hast du in diesem Zusammenhang schon einmal von der 2-Klick-Regel gehört? Diese besagt, dass dein Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Am besten verlinkst du dein Impressum direkt im Footer deiner Webseite. Bezeichne die Verlinkung eindeutig mit „Impressum“ oder „Kontakt“.

Ins Impressum gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des Verantwortlichen (bei Unternehmen: Name des Unternehmens und Name des Geschäftsführers)
  • Kontaktinformationen, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Bei bestimmten Berufsgruppen: Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen und Mitgliedschaften (z. B. bei Anwälten oder Ärzten)
  • Wenn vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Tiefergehende Informationen zur Impressumspflicht findest du in folgenden Beiträgen:

Nummer 2: AGB-Pflicht

Man findet sie in jedem Shop: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Eine Pflicht zu solchen AGB gibt es nicht. Allerdings ist die Verwendung mehr als nur sinnvoll. Wenn du keine AGB hast, müsstest du mit jedem Kunden und jeder Kundin individuelle Vertragsbedingungen aushandeln. Außerdem erfüllst du mit AGB eine Vielzahl von Informationspflichten. So musst du darüber informieren, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht. Dies kannst du über die AGB machen. 

Rechtssichere AGB bewahren dich also einerseits vor unnötigen Arbeitsaufwand und sichern doch andererseits auch ab. 

Praxistipp: In vielen Shops muss man im Bestellvorgang zwar abhaken, dass man die AGB gelesen und/oder mit ihnen einverstanden ist. Rechtlich notwendig ist eine Einwilligung aber nicht. Es reicht vollkommen aus, wenn du die AGB in der Bestellabwicklung verlinkst. Wenn es das Shopsystem zulässt, solltest du die Checkbox einfach weglassen. Das verschlankt auch den Bestellprozess, was wiederum die Kundschaft freuen dürfte. 

Tiefergehende Informationen zu AGB findest du hier:

Nummer 3: Zulässigkeit von E-Mail-Marketing

Kaum ein Shop kommt ohne einen guten Newsletter aus. Ein gutes E-Mail-Marketing kann dir ungemein beim Aufbau einer Stammkundschaft helfen und durch attraktive Rabatte auch Neukund:innen in deinen Online-Shop locken. Allerdings darfst du nicht einfach so drauflos senden: Sowohl aus datenschutzrechtlicher als auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gibt es so einiges zu beachten.

So darfst du werbliche Newsletter in aller Regel nur mit der Einwilligung des Empfängers beziehungsweise der Empfängerin verschicken. Die Einwilligung holst du dir technisch gesehen via Checkbox ein. Diese Checkbox muss losgelöst von anderen Aspekten sein. Beispielsweise dürfte neben so einer Checkbox nicht stehen: „Ich habe die AGB gelesen und willige dem Empfang von E-Mail-Werbung ein.“ Die Einwilligung darfst du zwar grundsätzlich in deinen Bestellprozess integrieren; darfst sie aber eben nicht an andere Umstände koppeln.

Außerdem darf die Checkbox nicht vorausgewählt werden. Das Häkchen muss aktiv selbst durch die Kundschaft gesetzt werden.

Praxistipp: Behauptet ein Kunde oder eine Kundin, E-Mail-Werbung von dir erhalten zu haben, ohne dass eine Einwilligung vorliegt, musst du beweisen, dass eben doch eine vorlag. Hier bietet es sich an, wenn du ein sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren nutzt. Also: Eine Person trägt eine E-Mail-Adresse ein, an diese E-Mail-Adresse wird eine Bestätigungsnachricht geschickt und erst mit dem Klick auf den Link in dieser Nachricht wird die Eintragung im E-Mail-Verteiler vorgenommen. Kein Double-Opt-In zu verwenden birgt das Risiko, dass jemand einfach nicht die eigene, sondern eine fremde E-Mail-Adresse einträgt. Diese fremde Person würde dann – ohne jemals eine eigene Einwilligung abgegeben zu haben – Werbung von dir erhalten. Haften musst du.

Mehr Informationen zum Versand von Newslettern erfährst du hier:

Nummer 4: Das Verpackungsgesetz

Wenn du Waren versendest, musst du diese zwangsläufig verpacken. Diese Materialien landen dann bei der Kundschaft im Müll – und zwar in der für Privathaushalte kostenlosen Papier- oder gelben Tonne. Für die Entsorgung fallen Kosten an. Diese Kosten trägst nach dem Prinzip über die erweiterte Produkthaftung du. Das „Wie“ regelt in Deutschland das Verpackungsgesetz: Zunächst musst du dich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Dort wirst du dann in das öffentlich einsehbare Register LUCID eingetragen. Außerdem musst du dich noch bei einem der dualen Systeme anmelden. Dort bezahlst du dann Gebühren für die Verpackungen, die du in Umlauf gebracht hast. 

Weitere Informationen zum Verpackungsgesetz findest du hier:

Nummer 5: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Im Zusammenhang mit dem E-Commerce hast du mit Sicherheit auch schon den Begriff „Abmahnung“ gehört. In Deutschland dürfen dich Konkurrent:innen auf Grundlage des Wettbewerbsrechts abmahnen, wenn du gegen ein Gesetz verstoßen hast und damit den fairen Wettbewerb gefährdest. Abmahnungen geraten immer wieder in die Kritik, weil du bereits für Kleinigkeiten die unliebsame Post bekommen kannst. So reicht es bereits aus, wenn du es versäumt hast, deine Kund:innen darüber aufzuklären, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht. Und das, obwohl es doch ohnehin im Gesetz steht!

Ein weiterer Kritikpunkt sind die Kosten: Mitbewerber:innen dürfen die Abmahnung direkt von einer Anwaltskanzlei ausstellen lassen und die Kosten hierfür zusammen mit der Abmahnung dir in Rechnung stellen. So kommen mal schnell mehrere hundert Euro zusammen, die dir die Freude an deinem Small Business auch mal nehmen können. 

Schon gewusst?

Abmahnungen sind so wichtig, dass sie auf unserer Newsseite sogar eine eigene Kategorie haben: Hier versorgen wir dich stets mit aktuellen Urteilen und berichten über Abmahnwellen. In unserem wöchentlichen Abmahnmonitor erfährst du außerdem, worauf es Abmahner:innen gerade besonders abgesehen haben. Du willst keine News mehr in diesem Bereich verpassen? Dann abonniere am besten direkt unseren Newsletter OHN Legal Insights.

Nummer 6: Gewerbeanmeldung und Co.

Gerade zu Beginn wartet eine Menge Papierkram auf dich: So musst du eine Gewerbeanmeldung durchführen. Damit solltest du auch nicht unnötig lange warten. Tätigst du bereits Besorgungen für dein Small Business, solltest du bereits über einen Gewerbeschein verfügen.

Außerdem darfst du die Pflichtmitgliedschaft in der IHK nicht vergessen. Produzierst du selber Waren, wie beispielsweise Kleidung oder Spielzeug, wartet stattdessen die Handwerkskammer auf deine Anmeldung.

Wohnst du in einer Mietwohnung und willst von zu Hause aus durchstarten, musst du außerdem deinen Vermieter oder deine Vermieterin um Erlaubnis bitten. 

Mehr Informationen zum Start ins eigene Gewerbe – speziell zum Start in den Handmade-Bereich – findest du hier:

Nummer 7: Widerrufsrecht

Zu den wohl wichtigsten Gesetzen gehört das Widerrufsrecht. Es besagt, dass Verbraucher:innen mindestens 14 Tage nach Lieferung Zeit haben, um ihren Widerruf zu erklären. In dieser Zeit darf das Produkt auf seine Beschaffenheit geprüft werden. Kleidung darf anprobiert, das Möbelstück aufgebaut werden. Allerdings dürfen die Produkte nicht „richtig verwendet“ werden. Heißt: Das neue Kleid darf nicht zum Abiball getragen werden und das Smartphone darf auch nicht als Ersatzgerät für das eigene verwendet werden, was gerade in der Reparatur ist.

Das Widerrufsrecht kommt allerdings mit vielen Feinheiten daher. So darfst du eine Retoure nur in ganz wenigen Fällen ablehnen, wenn der Widerruf rechtzeitig erklärt wurde. Auch ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur unter ganz engen Bedingungen möglich. Es ist also kein Wunder, dass es hier viel Konfliktpotential gibt.

Hier erfährst du mehr über die Feinheiten des Widerrufsrechts:

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