Online-Händler:innen kennen das Problem: Häufig geben nur die Leute eine Bewertung ab, die unzufrieden mit der Bestellung sind. Wenn bei der Kundschaft alles glattgelaufen ist, wird schlicht vergessen, dass es die Möglichkeit einer Rezension gibt. Sowohl auf dem Marktplatz als auch im eigenen Shop sind Kundenbewertungen jedoch für Interessierte ein ausschlaggebender Faktor.
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Wenn ein Wirt fragt, ob's geschmeckt hat, ist das dann nach dieser Auslegung auch Werbung?
Die Fairness ist dabei irgendwie flöten gegangen. Ungerechte "Bewertungen" von eingeschnappten Kunden oder auf Kununu kennt man ja, das ist dann also Meinungsfreihei t, aber wenn das Einholen einer positiven Meinung so eingeschränkt ist, dann ist irgendwie die Chancengleichhe it für positive und negative Bewertungen nicht gegeben.
Gleichzeitig bietet z. B. Amazon die Möglichkeit, die Bewertung beim Kunden anzufragen. Dann müsste man erstmal zerbröseln, ob der Kunde durch die Nutzung von Amazon der "Werbung" zugestimmt hat. Google bietet ebenfalls die Möglichkeit, einen "Bewertungslink " zu erstellen, den man an seine Kunde schicken kann. Wer ist da für was verantwortlich?...
Deutschland...
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Im Übrigen erhalte ich vom Händlerbund nach E-Mail Anfragen auch Anfragen zur Bewertung, denen ich nie eingewilligt habe. Scheinbar gibt es doch noch Schlupflöcher...
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Antwort der Redaktion
Hallo Torsten,
dass problematische an Bewertungsbitte n ist, dass diese durch den Bundesgerichtsh of als Werbung eingestuft wurden.
Werden solche Anfragen ohne Einwilligung per Mail herausgeschickt , ist das rein rechtlich gesehen problematisch. Die Folge kann eine Abmahnung sein. Auf der anderen Seite sind Unternehmen natürlich auf Bewertungen angewiesen. Ob man also trotz der gesetzlichen Lage solche Bewertungen herausschickt, ist Frage des unternehmerisch en Risikos.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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