Irrtum 4: „In der Pause muss man abrufbereit sein“
Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitnehmer:innen während ihrer Pause abrufbereit sein müssen. Eine Ruhepause soll jedoch von der Arbeit losgelöst sein. Ob Beschäftigte in der Pause Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache. Auch dürfen Arbeitgeber:innen ihnen in der Regel nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen.
Eine Pause ist also nur dann eine echte Ruhepause, wenn sie frei gestaltet werden kann. Eine Rufbereitschaft steht diesem Grundsatz entgegen. Würde eine Person vorzeitig, also in unter 15 Minuten, aus der Pause zurückgeholt werden, wäre dies keine Pause und die Zeit müsste entsprechend bezahlt werden.
Irrtum 5: „Pausen dürfen automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden“
Der Grundsatz lautet: Arbeit muss bezahlt werden. Arbeiten Mitarbeitende ohne Pause, muss ihnen diese Zeit bezahlt werden. Pausenzeiten dürfen nur dann im Zeiterfassungssystem abgezogen werden, wenn sie auch tatsächlich genommen wurden.
Nehmen Arbeitnehmer:innen keine Pause, so liegt dennoch ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Solche Verstöße können durch die arbeitgebenden Unternehmen abgemahnt werden. Immerhin sind diese im arbeitsvertraglichen Verhältnis dafür verantwortlich, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
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