Diesmal geht es wieder um das Gewährleistungsrecht: Ein Kunde erwirbt bei einem Händler einen gebrauchten Blu-Ray-Player. Dieser wird auch entsprechend als gebrauchtes Produkt im Shop gekennzeichnet. Nach etwa 1,5 Jahren meldet sich der Kunde wieder: Das Laufwerk funktioniert nicht mehr. Dies sei ein Mangel und er möchte das Gerät gern umtauschen. Der Händler lehnt jegliche Gewährleistung ab. Schließlich stand in der Produktbeschreibung, dass die Gewährleistung bei gebrauchten Produkten lediglich ein Jahr beträgt. Ist die Forderung des Kunden unter diesen Umständen berechtigt?
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Wenn überhaupt gibt es in den Artikelbeschrei bungen Hinweise darauf wie "Mit dem Kauf akzeptiert der Käufer, dass es sich um gebrauchte und wiederaufbereit ete Geräte handelt und stimmt der verkürzten Gewährleistung von 1 Jahr zu."
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So oder so, ist 1Jahr völliger Unsinn, 6 Monate waren mehr als i.O.
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das kann er nie - Problem gelöst.
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Antwort der Redaktion
Hallo sigi,
grundsätzlich nicht verkehrt, die Beweislastumkeh r beträgt mittlerweile aber ein Jahr.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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