Dropshipping: Die Chance für deutsche Cannabis-Händler:innen?
Das Cannabis-Gesetz erlaubt ausdrücklich den Versand von Samen aus anderen Mitgliedstaaten der EU an Privatpersonen. Schnell kommt man dabei auf den Gedanken, dass genau diese Regelung eine Chance für Händler:innen aus Deutschland sein könnte. Immerhin könnte man ein Lager in einem anderen EU-Staat eröffnen und von diesem Lager aus nach Deutschland versenden. Dropshipping eben.
So einfach ist es aber dann doch nicht: Da für den deutschen Handel der Verkauf verboten ist, reicht es nicht, einfach nur den Versand aus dem Ausland zu organisieren. Denn dann befindet sich das Lager zwar nicht auf dem Bundesgebiet; der Verkauf findet aber dennoch innerhalb Deutschlands statt. Entsprechend wird der Vertrag mit einem Shop geschlossen, dessen Impressum eine deutsche Anschrift enthält. Vielmehr muss man sich „richtig“ internationalisieren, sprich: Man braucht einen Standort in einem EU-Land, welches den Verkauf von Cannabissamen erlaubt. Das zumindest lässt der Wortlaut des Gesetzes vermuten. Da es bisher aber noch keine Rechtsprechung gibt, bleibt abzuwarten, ob man das Gesetz auch anders auslegen kann.
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