Die Arbeitszeiterfassung ist ein Thema, das viele Unternehmen seit Jahren umtreibt und das in der Praxis nach wie vor viele Fragen aufwirft. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Mai 2019 eine solche Zeiterfassung in seinen Mitgliedsstaaten als verpflichtend angemahnt hatte, wurde diese Entscheidung in Deutschland später nochmals durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt: Das Urteil vom September 2022 (1 ABR 22/21) nimmt hiesige Arbeitgeber also mangels anderweitiger Rechtsgrundlage auf diesem Wege in die Pflicht und erlegt ihnen explizit auf, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Ungeachtet der rechtlichen Vorgaben zeigt ein Blick in die Praxis allerdings, dass viele Unternehmen in Deutschland der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung noch immer nicht nachkommen. Die Auswertung einer aktuellen Umfrage des Regionalportals MeineStadt.de unter 3.000 beschäftigten Personen mit Berufsausbildung offenbart die entsprechenden Lücken.
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