Dieses Mal geht es um den Service einer Händlerin: Eine Kundin bestellt im Etsy-Shop einer Händlerin eine Handtasche. Als Goodie legt die Händlerin einen Kosmetikspiegel bei. Allerdings widerruft die Kundin den Vertrag. In dem Retouren-Paket findet die Händlerin nur die Tasche. Sie schreibt der Kundin, dass diese bitte den Spiegel auch zurückschicken soll. Jedoch weigert sich die Kundin, schließlich bezog sich ihr Widerruf nur auf die Handtasche und das Goodie sei ja wohl eindeutig ein Geschenk gewesen. Zu Recht?
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