Online-Händlerinnen müssen viele rechtliche Vorgaben beachten. Gerade das deutsche Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass eine falsche Werbeaussage oder ein vergessener Grundpreis eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann. Da scheint es verlockend, den Firmensitz ins Ausland zu verlagern. Denn ohne deutsches Impressum kann mich auch keiner abmahnen – oder doch?
Dazu muss zunächst die Frage geklärt werden, wer überhaupt von der deutschen Impressumspflicht betroffen ist. Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass jeder, der sich oder seine Waren bzw. Dienstleistungen im Internet präsentiert, ein Impressum haben muss. So sollen Besucher:innen der Webseite und potenzielle Vertragspartner wissen, mit wem sie es zu tun haben. Neben dem Namen und der Anschrift, sowie einer Kontaktmöglichkeit, zum Beispiel in Form einer E-Mail-Adresse können noch weitere Pflichten, wie die Angabe des zuständigen Registergerichts und die Registernummer des Handelsregisters hinzu.
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