In dieser Woche geht es um eine interessante Detailfrage aus dem Widerrufsrecht: Eine Kundin bestellt verschiedene Artikel bei einem Händler. Danach erklärt sie den Widerruf. Dafür füllt sie das beigelegte Formular aus und packt ihn zusammen mit den Artikeln in den Versandkarton. Für die Rücksendung verwendet sie das Retourenlabel. Sie schickt das Paket etwa eine Woche nach dem Erhalt ab. Eine weitere Woche vergeht und das Paket ist noch immer nicht beim Händler angekommen. Die Sendungsverfolgung führt auch zu keinem Ergebnis. Sie meldet sich nun beim Händler und verlangt trotzdem den Kaufpreis zurück. Immerhin kann sie nachweisen, dass sie die Ware abgesendet hat. Dieser verweigert aber die Rückzahlung. Immerhin liegt ihm keine fristgerechte Widerrufserklärung vor. Die Kundin besteht aber auf die Rückzahlung. Dreist, oder berechtigt?
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