Das Widerrufsrecht kann so einige Tücken und Stolperfallen mit sich bringen. Dazu kann auch die Angabe der Rücksendeadresse gehören, denn wenn es kein Retourenetikett gibt, stellen sich Verbraucher:innen hin und wieder die Frage, welche Adresse nun die Richtige ist für die Retourensendung. Die Adresse, die in der Widerrufsbelehrung angegeben wird? Oder doch besser die im Impressum? Dabei genügt es doch eigentlich auch, der Kundschaft die Adresse auf Nachfrage mitzuteilen. Ist diese Aussage Fake oder Fakt?
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