In dieser Woche scheint ein Kunde das Widerrufsrecht mal wieder zu überspannen: Der Kunde kauft bei einem Ebay-Händler günstig ein gebrauchtes Smartphone. Einen Tag vor Ablauf der Frist erklärt er den Widerruf mit der Begründung: „Wird nicht mehr benötigt, da mein Handy aus der Reparatur zurück ist.“ Ist dieser Widerruf rechtens?
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Das wird für den wohl jetzt ziemlich teuer werden.
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Aber was ist die Konsequenz?
1. Ebay - man wird um die Erstattung nicht drum rum kommen. Kunde schickt zurück, eröffnet Fall, wird zu seinen Gunsten entschieden und Ende Gelände.
2. Sittenwidrigkei t kann ja höchstens den Vertrag unwirksam machen. Genau das will der Kunde aber. Zudem würde man vor Gericht kaum einen Schaden geltend machen können, der über die üblichen betrieblichen Kosten eines Widerrufs hinausgeht.
So - what?
Kunde auf Ebay sperren, erstatten, und weiter geht's.
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Antwort der Redaktion
Hallo Dirk,
da hast du zwei gute Punkte, aber:
Zu 1.: Ebay ist kein Richter. Es mag sein, dass Ebay zu Gunsten des Kunden entscheiden würde, allerdings darf der Händler „an Ebay vorbei“ von seinen Rechten Gebrauch machen, sprich dann beispielsweise eine Mahnung schicken.
Zu 2: Im BGB heißt es, dass ein Geschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, nichtig ist. Ein Geschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärun g. Der Widerruf ist eine solche Willenserklärun g, kann daher durch Sittenwidrigkei t nichtig sein.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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