In dieser Woche machen wir wieder einen Abstecher ins Widerrufsrecht: Eine Kundin bestellt über Amazon Schmuck. Innerhalb der Frist erklärt sie den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss allerdings feststellen, dass die Kette sichtbare Gebrauchsspuren hat. Das Metall, insbesondere der Anhänger, hat deutliche Kratzer. Offenbar wurde die Kette nicht einfach nur anprobiert, sondern eine geraume Zeit lang getragen. Der Händler informiert die Kundin daraufhin darüber, dass er einen Wertersatz für das Tragen der Kette verlangt und überweist ihr nur einen Teilbetrag vom Kaufpreis zurück. Die Kundin fordert daraufhin die Herausgabe des Schmuckstückes. Wenn sie den Kaufpreis nicht komplett zurückbekommt, will sie die Kette wieder haben. Zu Recht?
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Antwort der Redaktion
Hallo Susanne,
vielleicht ist es hier zu einem Missverständnis gekommen: Grundsätzlich hast du keine Pflicht, die Ware dem Verbraucher in so einem Fall noch mal anzubieten. Es kann höchstens aus dem Serviceaspekt heraus sinnvoll sein zu sagen: "Also entweder Wertersatz oder du nimmst die Ware wieder zurück." Eine rechtliche Verpflichtung gibt es aber nicht.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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