Wer trägt die Kosten, wenn die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert?

Veröffentlicht: 04.04.2024
imgAktualisierung: 04.04.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 4 Min.
04.04.2024
img 04.04.2024
ca. 4 Min.
Comic-Bild: Frau steht in ihrer Haustür und weißt einen Paketboten ab, der gerade ein Paket abliefern möchte
© Erstellt mit DALL-E
Es ist allgemein bekannt, dass das Verweigern der Annahme eines Pakets nicht gleichbedeutend mit einem Widerruf ist. Doch stellt sich die Frage: Wer übernimmt in solchen Fällen die entstehenden Zusatzkosten?


In der Praxis kommt es hin und wieder vor, dass die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert. Die Folge ist, dass der Versanddienstleister die Ware zurück zum Händler oder zur Händlerin schickt. Dadurch entstehen natürlich Zusatzkosten. Wer muss diese überhaupt tragen?

Wer die Annahme verweigert, kommt in Verzug

Schauen wir uns dazu erstmal an, was eine Annahmeverweigerung im rechtlichen Sinn eigentlich ist: Schließt man einen Kaufvertrag ab, werden beide Seiten zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Verkäufer:innen müssen die Ware zusenden und die Kundschaft ist zur Abnahme verpflichtet. Wird jetzt die Annahme des Pakets verweigert, begeht man zwar rechtlich gesehen keine Pflichtverletzung, kommt aber in Verzug. Verkäufer:innen haben damit das Recht, ihre Mehraufwendungen von der Kundschaft ersetzen zu lassen. Zu diesen Mehraufwendungen gehören neben den Kosten für die Erhaltung und Aufbewahrung der Sache auch die Rücksendekosten.  

Mehr zum Thema:

 

Wenn Widerruf und Annahmeverweigerung Hand in Hand gehen

Etwas anders sieht es aus, wenn die Kundschaft den Widerruf erklärt hat: Hier regelt die Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung. 

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass man die Annahmeverweigerung nicht einfach pauschal als Widerruf werten darf. Zu einem Widerruf gehört immer eine Widerrufserklärung. Bleibt diese aus, handelt es sich nicht um einen Widerruf.

In der Praxis haben Händler:innen hier zwei Möglichkeiten: Wenn in der Widerrufsbelehrung ohnehin geregelt ist, dass die Kosten für die Rücksendung von der Kundschaft getragen werden, ist es durchaus vorteilhaft, die Annahmeverweigerung als Widerruf zu werten. So erspart man sich lange Diskussionen. Dennoch sollte man dem Kunden oder der Kundin mitteilen, dass man die Annahmeverweigerung so wertet, oder einfach mal nachfragen.

Wenn in der Widerrufsbelehrung allerdings geregelt ist, dass die Rücksendekosten vom Shop getragen werden, kann es sinnvoll sein, erstmal abzuwarten, bis die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Kommt in dieser Zeit keine Widerrufserklärung, kann man die Kundschaft kontaktieren und sie auf ihren Annahmeverzug samt der damit einhergehenden Kosten aufmerksam machen. 

Paketannahme verweigert: Wie sollen Händler mit der zurückgesandten Ware umgehen?

Was ist nun aber, wenn keine Widerrufserklärung einging? Die Ware ist also wieder im Lager, sollte laut Kaufvertrag aber bei der Kundschaft sein. Die Kundschaft dürfte sogar die Herausgabe trotz der Annahmeverweigerung verlangen. Einfach weiter verkaufen, ist rechtlich eigentlich nicht vorgesehen. Im Gesetz ist in solchen Fällen ein Selbsthilfeverkauf via öffentlicher Versteigerung vorgesehen. Sonst müsste man die Ware bis zum Ablauf der Verjährungsfrist aufbewahren. In der Praxis werden aber die wenigsten Online-Händler:innen diesen Weg gehen. Stattdessen ist es ratsam, mit der Kundschaft ins Gespräch zu gehen. Lässt diese wissen, dass sie das Produkt ohnehin nicht mehr möchte, kann der Kaufvertrag aus Kulanz storniert werden. 

Anzeige: Rechtlich sorgenfrei dank Komplett-Schutz durch den Händlerbund

Als E-Commerce-Profi hast du alle Hände voll zu tun – du willst dich um dein Business kümmern und nicht um rechtliche Angelegenheiten. Mit einer Händlerbund-Mitgliedschaft kannst du sicher sein, dass deine Online-Präsenzen rundum geschützt sind. Schaue dir jetzt die verschiedenen Händlerbund-Mitgliedschaftspakete an. Jetzt absichern!

Veröffentlicht: 04.04.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.04.2024
Lesezeit: ca. 4 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
20 Kommentare
Kommentar schreiben

Heike
21.10.2025

Antworten

Hallo, ich habe eine Palette Heizpellets bestellt. Nach der Bestellung hörte ich 4 Wochen nichts mehr von der Firma, bis plötzlich eine Spedition bei mir anrief, die mir die Palette zustellen wollte. Da ich keine Info durch den Händler erhalten hatte, dass die Ware versendet wurde, habe ich die Annahme verweigert. Ich war zu der Zeit im Urlaub und hätte die Ware nicht annehmen können. Aufgrund der fehlenden Information über den Versand konnte ich auch keine Annahme organisieren. Nun fordert der Händler die Kosten für die Lieferung von mir. Wer muss die Kosten tragen?
Brischit
09.05.2025

Antworten

Aufgrund einer Anzeige in Facebook habe ich tel. eine Bestellung getätigt und werde diese per Nachnahme heute erhalten. Mir wurde zugesichert, dass die Ware in Dtschl. hergestellt und vertrieben wird. Leider kann ich im Internet weder den mitgeteilten Hersteller noch eine Adresse finden zur Abklärung finden. Ich habe die Bestellung bei DHL jetzt annahmeverweigert. Welche Kosten kommen auf mich zu? Ich habe weder eine Adresse des Anbieters noch den Namen bzw. Telefonnummer des tel. Ansprechpartner notiert. Möchte den Artikel (Creme und Medikamente) nicht verwenden.
Redaktion
09.05.2025
Lieber Brischit,
leider können wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzentrale weiterhelfen:
https://www.verbraucherzentrale.de/beratung
Andernfalls müsste der konkrete Fall doch durch einen Anwalt beurteilt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
Gurgl
04.05.2025

Antworten

Ich frage mich ja viel eher wie die Fallkonstellation aussieht wenn man in der DHL Filiale Hausverbot hat. In meinem Fall handelt es sich um Hausverbot im Edeka - wieso spielt keine Rolle. ABER: Da drin ist auch die DHL-Filiale, direkt am Eingang. Ich darf trotzdem nicht reingehen weil das Hausfriedensbruch ist. Nun hat DHL aber nicht bei mir geklingelt und die Sendung einfach in genau diese Filiale gebracht wo ich nicht rein darf. Ich habe auch niemand der die Sendung dort abholen kann und jetzt steh ich nämlich da. Außerdem bin ich schwerbehindert mit GDB 50.
Z
08.08.2025
Ich würde mich um dad Hausverbot keine Gedanken machen. Rein in den Laden und Paket abholen.
Daniel Decker
29.03.2025

Antworten

Hallo, Ich habe privat ein Produkt bestellt und vier Stunden später per E-Mail diese Bestellung storniert. Die Antwort war, dass schon versendet wurde. Sie bitte mir 25% Erstattung und ich könne das Produkt behalten oder aufwendiger Rückversand auf eigene Kosten und dann volle Erstattung. Von der Annahmeverweigerung wurde vom Händler abgeraten, da die Rücksendung dann zu spät eintreffen könnte. Was sollte ich tun?
Redaktion
31.03.2025
Hallo Herr Decker, es steht ihnen frei, die Annahme zu verweigern, dann müssen sie allerdings für eventuelle Mehrkosten und Verspätungen aufkommen. Daher kann es ratsam sein die Ware zunächst anzunehmen und dann auf eigene Kosten zurückzusenden. Viele Grüße die Redaktion
Julia
25.10.2024

Antworten

Ich habe meinen vorherigen Kommentar falsch verfasst. Ich habe nicht als gewerbliche Funktion das Handy gekauft, sondern bei einem gewerblichen Anbieter. Wie sieht es da aus?
Redaktion
25.10.2024
Hallo Julia, grundsätzlich kannst du den Widerruf auch vor Empfang der Ware erklären. Du könntest die Annahme verweigern; musst dann aber ggfl. natürlich trotzdem die Kosten tragen, wenn die Rücksendekosten laut Widerrufsbelehrung von den Käufern getragen werden sollen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
Julia
24.10.2024

Antworten

Hallo! ich habe bei eBay gewerblich ein Handy gekauft, einen Fehler bemerkt und es umgehend widerrufen. Dann kam die Bestätigung, das es verschickt wurde. Ich habe es dann noch weitere drei Male widerrufen und noch immer keine Antwort erhalten. Ich habe jetzt via DHL-App vorab die Annahme verweigert. Offiziell habe ich ja Widerruf eingelegt und kann dies auch nachweisen. Wie sieht es da aus? Viele Grüße und danke!
Redaktion
24.10.2024
Hallo Julia,
wenn du den Kauf als Unternehmen (also gewerblich) getätigt hast, steht dir an dieser Stelle leider gar kein Widerrufsrecht zu.
Das Widerrufsrecht ist ja eine verbraucherrechtliche Institution, welche die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber Unternehmen stärken soll.
Du könntest lediglich versuchen, mit dem oder der Verkäufer:in eine Einigung zu finden.
Gruß, die Redaktion
Thorsten
27.09.2024

Antworten

Hallo, Käufer hat über eBay bestellt und dann um einen Abbruch der Bestellung gebeten, leider war das Paket aber schon verschickt, nun wurde die Annahme über DHL digital vom Käufer verweigert, ist der Abbruch einer Bestellung auf eBay gleichzusetzen wie ein Widerruf. Versand erfolgt direkt vom Hersteller, es werden mir 20% Einlagerung sowie 14,99 Euro Versand in Rechnung gestellt, kann ich die Kosten dem Käufer in Rechnung stellen bzw. vom Kaufpreis abziehen? Grüße Thorsten
Redaktion
30.09.2024
Hallo Thorsten,
dir direkte Bitte des Abbruchs kann schon als Widerruf gewertet werden. Für die Widerrufserklärung muss nicht zwangsläufig das Wort „Widerruf“ verwendet werden. Für die Kosten kommt es dann darauf an, was in der Widerrufsbelehrung geregelt ist.
Gruß, die Redaktion
Stephan
16.05.2024

Antworten

Hallo, bei Anlieferung des Paket war ein deutlich hörbarer Defekt im Inneren zu vernehmen. (Glassplitter)
Deshalb haben wir die Annahme verweigert. Wer muss in diesem Fall die Rücksendekosten tragen?

__________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Stephan,

wenn es sich um einen Mangel handelte, muss der Händler die Kosten tragen. Geh am besten mit dem Händler ins Gespräch.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Marcel
15.05.2024

Antworten

Ein Kunde hat bei uns bestellt und den Kauf widerrufen kurz nachdem wir die Ware bereits verschickt haben. Die Annahme des Pakets hat der Kunde dann verweigert. Darf ich die Versandkosten der Bestellung bei der Erstattung des Kaufpreises abziehen und wie erkläre ich das dem Kunden?

_____________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Marcel,

das kommt darauf an, was in der Widerrufsbelehr ung steht: Wenn die Versandkosten vom Kunden im Falle eines Widerrufs zu tragen sind, dürfen sie abgezogen werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Andreas Arthur
08.04.2024

Antworten

Inkassounterneh men (Zalando)schick t mir erneut die Aufforderung zur Begleichung einer Bestellung, die ich nie erhalten habe. Hermes gibt zusätzlich digital an: Durch den Hermes Kundenservice wurde auf Wunsch des Kunden eine Adresskorrektur durchgeführt.

Die Adresse wurde nicht korrigiert, die Bestellung kam beim Nachbarn (Vertrauenswürd ig) nicht an.


Ich habe ein gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und möchte komplett widersprechen.

Wer trägt welche Beweisplicht? Wie kann ich mir rechtlich wehren?

____________________________________________

Antwort derRedaktion

Hallo,

wenn bereits ein Mahnbescheid im Spiel ist, wendest du dich am besten direkt an einen Anwalt.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Stefan Braun
05.04.2024

Antworten

Der Artikel von Sandra May beleuchtet ein wichtiges Thema, das für Online-Händler: innen und ihre Kunden gleichermaßen relevant ist. Die Klärung der Kostenübernahme bei Annahmeverweige rung von Paketen und die rechtlichen Aspekte rund um Widerruf und Rücksendung sind entscheidend für ein reibungsloses Geschäft.

Besonders hilfreich ist die Differenzierung zwischen Annahmeverweige rung und Widerruf. Oftmals werden diese beiden Handlungen fälschlicherwei se gleichgesetzt, was zu Missverständnis sen und Konflikten führen kann. Die Erklärung, dass eine Annahmeverweige rung nicht automatisch als Widerruf gewertet werden kann, ist daher sehr aufschlussreich.

Ein Punkt, der jedoch noch ausführlicher hätte behandelt werden können, ist die Frage, wie lange Online-Händler: innen die zurückgesandte Ware aufbewahren müssen, bevor sie rechtlich sicher darüber verfügen können. Die Erwähnung der Verjährungsfris t ist zwar wichtig, jedoch bleibt unklar, wie lange genau die Ware aufbewahrt werden muss, bis diese Frist abläuft.

Es wäre daher hilfreich gewesen, wenn der Artikel näher darauf eingegangen wäre. Einige Leser:innen könnten sich fragen, ob es eine standardisierte Frist gibt oder ob diese von verschiedenen Faktoren abhängt. Eine Klärung dieses Punktes hätte den Artikel noch vollständiger gemacht.

Insgesamt bietet der Artikel jedoch eine fundierte Einsicht in ein komplexes Thema und liefert praktische Ratschläge für Händler:innen, wie sie mit der Herausforderung der Annahmeverweige rung umgehen können.
Ralf Ternes
05.04.2024

Antworten

Und wie sieht das ganze bei Amazon aus? Reduzierung der Erstattung und Käufer zieht A-Z für die von ihm verursachten Kosten, die einbehalten wurden. Theoretisches Recht, ist bei Amazon kein praktisches Recht. Wenn der Käufer die Annahme verweigert, ohne Widerruf, dann kommt dieser zwar gesetzlich in Verzug, aber der Verkäufer kommt Amazon gegenüber in Verzug, da die Bestellung nicht pünktlich bzw. gar nicht zugestellt worden ist und bekommt daher auch von Amazon die Konsequenzen zu spüren.

__________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

das stimmt, Amazon kocht da sein eigenes Süppchen.
Grundsätzlich dürfen auch an Amazon vorbei Kosten vom Käufer zurückgefordert werden.
Für das Problem mit Amazon hilft das dann natürlich auch nicht weiter. Wobei es natürlich auch fragwürdig ist, dass Amazon den Annahmeverzug dem Händler zu lasten legt. Das erscheint nicht rechtens zu sein, müsste aber wahrscheinlich mal durch ein Gericht geklärt werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Schmidt
05.04.2024

Antworten

Was darf ich dem Kunden jetzt berechnen, wenn er die Annahme verweigert und wir nachfragen, warum er die verweigert hat.

Und er schreibt dann habe es mir anders überlegt, oder brauche ich doch nicht mehr, oder habe falsch bestellt oder oder, oder?


Rücksendekosten trägt der Kunde.

_________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Schmidt,

in dem Fall werden die Kosten genommen, die der Versanddienstle ister für die Rücksendung dem Händler in Rechnung stellt.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Susanne
05.04.2024

Antworten

Und wie ist es, wenn Empfänger nicht zu Hause war, Paket an Postfiliale ging und dort nicht abgeholt wurde?
Hinweis: Paketnummer wurde auf der Verkaufsplattfo rm bereitgestellt, eine separate Versandbenachri chtigung mit Paketnummer als link zur Sendungsverfolg ung wurde ebenfalls am Tag des Versandes per Email gesendet.

Der Käufer ist ja zur Mitwirkung verpflichtet. Gehört dazu nicht auch an allererster Stelle Sorge zu tragen, dass an der angegebenen Lieferadresse das Paket angenommen werden kann?
Nicht umsonst muss doch der Lieferzeitraum beim Kauf angegeben werden. So weiß doch der Käufer genau, wann sein Paket kommt.

Und wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, muss er sich dann kümmern und das Paket abholen?
Oder kann er einfach untätig abwarten und den damit im Zusammenhang stehenden Aufwand auf den Verkäufer abwälzen?

Häufiger Fall:
Käufer wartet ab, bis Paket Retoure gegangen ist
Käufer verlangt erneuten Versand ohne zusätzliche Versandkosten
Käufer droht mit Geldrückforderu ng, wenn nicht nochmal (ohne zusätzliche Versandkostenza hlung) versendet wird
Verkäufer kann (bei Ware unter 10 €) nicht nochmal ohne zusätzliche Versandkosten versenden

Für mich ist das KEIN Widerruf, Kunde tritt ja vom Kauf zurück, weil er Ware nicht zum vereinbarten Konditionen erhalten hat (Gewährleistungsfall).
Jedoch muss der Verkäufer in so einem Fall ja beide Versandkosten (Hin und Rückversand) tragen.

Ist das so?
Ist das vom Gesetz so gewollt?

Oder darf der Verkäufer auf Grund von Pflichtverletzu ng des Käufers beide Kosten bei der Erstattung des Kaufpreises abziehen? Meines Erachtens wäre das die faire Abwicklung.

__________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Susanne,

wenn ein Paket nicht aus dem Shop abgeholt wird, ist der Fall im Grunde genommen genauso zu behandeln, wie wenn die Annahme verweigert wird.

Zum zweiten Fall: Wenn der Kunde das Paket nicht abholt und es zurückgeht, hat er keinen Anspruch auf eine erneute Versendung.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion