Viele Händler:innen können ein Klagelied davon singen: Sie erhalten Pakete zurück, die die Kundschaft plötzlich nicht mehr möchte und bei der Zustellung einfach nicht angenommen wurden – ohne Begründung oder Erklärung. Manch einer stellt sich dann die Frage, wie er damit umgehen soll. Die Ware noch einmal an die Kundschaft schicken oder die Rücksendung als Widerruf auslegen? Denn durch die Nichtannahme des Pakets will die Kundschaft doch schließlich zum Ausdruck bringen, die Ware nicht mehr zu wollen. Die Annahmeverweigerung stellt also einen wirksamen Widerruf dar. Ist diese Aussage Fake oder Fakt?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
wenn die Kundschaft den Widerruf erklärt, kommt es auf den Inhalt der Widerrufserklär ung an. Kommt keine Widerrufserklär ung, muss die Kundschaft zahlen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Der Händler hat dann wieder den Schaden. Er bleibt zumindest einmal auf den Versandkosten sitzen.
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