Zölle und Ausfuhr: Der grenzenlose Versand kann starten
Geht es um den Versand über die EU-Grenzen hinweg, ist die Beschäftigung mit dem Thema Zölle, Ausfuhrbestimmungen und Steuerfragen einer der Hauptgründe dafür, dass der weltweite Versand wieder ad acta gelegt wird. Dabei gibt es zumindest in einigen dieser Bereiche überhaupt keine Probleme für die Exporteur:innen.
Zölle und Abgaben: Kein Buch mit sieben Siegeln
Trotz Barrieren kaufen immer mehr Menschen in ausländischen Online-Shops ein. Online-Händler:innen sind sich jedoch immer noch unsicher, wenn es um die rechtliche Komponente geht. Muss neben den Versandkosten auch über Zölle und Steuern oder sonstige Kosten informiert werden? Nein. Eine explizite Pflicht zum Hinweis auf anfallende Steuern und Gebühren bei einem Versand ins Nicht-EU-Ausland gibt es nicht. Konkret anfallende Zölle, Steuern oder Gebühren sind der Kundschaft vor Abgabe der Bestellung daher nicht (zwingend) mitzuteilen. Ein Hinweis, dass bei Lieferung ins Nicht-EU-Ausland weitere Zölle, Steuern oder Gebühren an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden zu zahlen sein können, ist freiwillig möglich.
Möglich ist folgende Formulierung: „Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.“
Steuerliche Registrierung im Ausland
Abschreckend für einen internationalen Handel ist für viele die Auseinandersetzung mit Steuerfragen. Kommt man schon in Deutschland mit den vielen anspruchsvollen Regelungen an seine Grenzen, ist die Lust auf internationale Steuerfragen nicht besonders groß. Die Regel besagt, dass die Umsatzsteuer in dem Land entrichtet werden muss, in dem der Endkunde die Ware erhält. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wurde der One-Stop-Shop (OSS) eingeführt, über den Online-Händler:innen ihre Umsätze aus grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen zentral im eigenen Sitzland melden können. Bei Nutzung des OSS entfällt dann die lokale Registrierungs- und Meldepflicht in den einzelnen EU-Staaten.
Für Unternehmen beginnt die Pflicht zur Registrierung für die Umsatzsteuer, sobald ihre Verkäufe einen bestimmten Grenzbetrag überschreiten. Seit dem 1. Juli 2021 wird dieser Grenzwert in der gesamten EU einheitlich mit 10.000 Euro festgesetzt. Das bedeutet konkret, dass Online-Händler:in A im Bestimmungsland B steuerpflichtig wird, sobald die Schwelle von Lieferungen in der Summe von 10.000 Euro in Land B überschritten wird.
Dropshipping
Bei einem Versand über Ländergrenzen oder gar ganze Kontinente hinweg ist auch an das Dropshipping zu denken. Bei dieser Form des Handelsgeschäfts hat das Unternehmen die Ware selbst nie in den Händen, kann also weder die Qualität des Produkts prüfen noch weiß es genau, ob das Richtige verschickt wird. Die neu gewonnene Flexibilität erkauft man sich also im Zweifel mit einer Einbuße an Kontrolle.
Denn: Der verkaufende Shop ist der Inverkehrbringer der Ware und haftet für eventuelle Schäden. Dropshipping sollte also nur zusammen mit Unternehmen betrieben werden, die absolut zuverlässig sind und die Prozesse im Vorfeld abstimmen.
Umweltgesetze im Zielland
Unternehmen, die Versandkartons und andere Verpackungen an Endnutzer:innen versenden, unterliegen in Deutschland den Bestimmungen des Verpackungsgesetzes. In anderen Ländern gelten vergleichbare nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertung von Abfall. Grund ist, dass der Verpackungsabfall bei grenzüberschreitendem Handel nicht mehr in Deutschland anfällt, sondern eben in dem Zielland. Derlei Bedenken wurden jedoch von zahlreichen Dienstleistungs-Unternehmen aufgegriffen. Diese übernehmen die Registrierung in den gewünschten Ländern für international tätige Online-Shops nur allzu gerne.
Retourenmanagement
Ein immer wieder vorgebrachtes Argument gegen den internationalen Versand ist das Retourenmanagement. Schon auf nationaler Ebene ist die Handhabung von Retouren schwierig und birgt viel Streitpotenzial. Weil durch Retouren vermeintlich hohe Portokosten und enormer Aufwand auf Unternehmen zukommen, verzichten viele lieber gänzlich auf die Internationalisierung. Dabei ist die ausländische Kundschaft gar nicht das Problem, sondern unsere eigenen Landsleute. Im internationalen Vergleich steht Deutschland in Sachen Rücksendequote mit auf den obersten Plätzen. Und auch die Retouren aus dem Ausland verursachen ansonsten keinen größeren Aufwand als andere. Zumindest ist der Kostenfaktor kein Argument. Seit vielen Jahren sieht das Gesetz vor, dass man der Kundschaft die Kosten für die Retoure auferlegen kann. Auch andere Gründe für eine Rücksendung, beispielsweise aus einem Gewährleistungsfall, lassen sich solide lösen. Hier können Retouren beispielsweise über nationale Retourenadressen abgewickelt werden.
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International verkaufen: Ein Leitfaden für den grenzüberschrei tenden Online-Handel,
mir fehlen in ihren leitfaden eindeutig infos zur Bestimmungen des Verpackungsgese tzes in anderen Ländern.
Frankreich ist zumbeispiel ein buch mit 7 Ziegln. ich verkaufe alla 2-3 Jahre ein teil nach Frankreich, da lohnt sich der registrierung wohl kaum, muss ich Frankreich als lieferland ausschließen?
hier etwas tiffer zu graben würde sich bestimmt für viele Händler lohnen,
mit freundlichen grüßen,
carsten berger
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