Wo dürfen Cannabis-Clubs ihren Sitz haben?
Gleich vorab: In der eigenen Privatwohnung darf kein Cannabis-Club untergebracht werden. Grundsätzlich dürfen Anbauvereinigungen ihren Sitz nicht innerhalb einer Wohnung oder einem anderen, zu Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Grundstück haben.
Aufklärungs- und Dokumentationspflichten
Anbauvereinigungen dürfen Cannabis – in welcher Form auch immer – nicht einfach so abgeben. Es müssen Aufklärungspflichten erfüllt werden. Es müssen evidenzbasierte Informationen zur Aufklärung mitgegeben werden. Dazu gehören auch Informationen zu Dosierungen, Anwendung und Risiken. Auch Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen müssen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere muss vor den neurologischen Wirkungen beim Konsum von unter 25-Jährigen gewarnt werden.
Daneben müssen noch zahlreiche Dokumentationspflichten erfüllt werden: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes muss nachweisbar dokumentiert werden. Über den Bestand an Cannabis, Cannabissamen und Stecklingen sowie über die Menge an weitergegebenem Cannabis muss Buch geführt werden. Woher die Clubs ihr Vermehrungsmaterial haben, muss ebenfalls festgehalten werden. Einmal im Jahr müssen der zuständigen Landesbehörde die Ernte- und Weitergabemengen sowie der Bestand mitgeteilt werden. Weitergabemengen an Mitglieder müssen in anonymisierter Form auch einmal im Jahr mitgeteilt werden. Stellen Anbauvereinigungen fest, dass sich in ihrem Bestand verunreinigtes oder kontaminiertes Cannabis oder Cannabis vom Schwarzmarkt befindet, muss das umgehend gemeldet werden. Das gilt auch für den Fall, dass dieses Material irrtümlich an Mitglieder weitergegeben wurde.
So wird Cannabis abgegeben
Auch bei der Abgabe von Cannabis an Mitglieder gibt es einiges zu beachten. Zum einen gibt es bei der Menge Grenzen:
- An Mitglieder über 21 Jahre dürfen höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum weitergegeben werden.
- An heranwachsende Mitglieder, also Personen, die über 18 sind, aber das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen monatlich maximal 30 Gramm abgegeben werden. Dabei darf der THC-Gehalt zehn Prozent nicht überschreiten.
Cannabis darf lediglich in Reinform, also als Marihuana (getrocknete Blüten und blütennahe Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze), abgegeben werden. Die Verpackung muss neutral sein und eine Art Beipackzettel enthalten. Darauf müssen folgende Informationen enthalten sein:
- Gewicht in Gramm
- Erntedatum
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Sorte
- durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent
- durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent
- Hinweise zu Risiken im Zusammenhang mit Cannabiskonsum
Zusätzlich müssen noch die Aufklärungspflichten, auf die weiter oben unter dem Punkt „Aufklärungs- und Dokumentationspflichten“ ausgeführt sind, erfüllt werden.
Darf ich für meinen Club werben?
Nein, es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoring-Verbot. Daher dürfen Cannabis-Clubs keine aktive Werbung für sich machen. Soll eine Homepage erstellt werden, muss also sehr gut abgewogen werden, ob es sich lediglich um eine Information oder schon um Werbung handelt. Hier sollten sich Vereine definitiv rechtlichen Rat einholen.
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