Ob MediaMarkt, Süßwarenhersteller oder Amazon: Mystery-Boxen sind sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel keine Neuheit mehr. Das Konzept lebt davon, dass die Kundschaft keine Ahnung hat, was genau da eigentlich gekauft wird. Meistens wird lediglich eine Produktkategorie und ein ungefährer Wert der enthaltenen Produkte angegeben.
Bei einem Fernabsatzvertrag besteht grundsätzlich das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen wieder zurückzusenden. Bei einer Mystery-Box würde so allerdings das Konzept des Produkts verloren gehen, da es ja gerade darum geht, nicht genau zu wissen, was man kauft, und sich auf das Risiko einzulassen. Darf im Online-Shop das Widerrufsrecht für Mystery-Boxen also ausgeschlossen werden?
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