Unternehmen in der EU müssen viele Rechtsvorschriften einhalten. Zu diesen Vorschriften gehören auch das Verpackungsgesetz und die richtige Kennzeichnung von Lebensmitteln, somit auch Kaffee. Die EU-Lebensmittelverordnung schreibt für ganze Kaffeebohnen oder gemahlenen Kaffee zwei Punkte für die Kaffeeverpackung vor:
- Mengenangabe
- Hersteller-Angaben (Name, Adresse & Kontakt)
Wer sich nicht an diese hält, riskiert nicht nur hohe Bußgelder (bis zu 200.000 Euro), sondern muss im schlimmsten Fall sogar sein Geschäft schließen.

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