Was ist, wenn Mitarbeitende bekifft auf der Arbeit erscheinen?
Wer privat konsumiert, muss sicherstellen, dass er zum Beginn des Arbeitstages leistungsfähig ist. Wer bekifft auf der Arbeit erscheint, muss mit den gleichen Konsequenzen rechnen, wie etwa Mitarbeitende, die betrunken zum Dienst antreten.
Klar ist: Arbeitnehmer:innen schulden ihren Arbeitgeber:innen die ungetrübte Arbeitsleistung. Kann diese Leistung aufgrund des Konsums von Rauschmitteln nicht mehr erbracht werden, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie etwa die der Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.
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