Amazon hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, indem der Online-Riese die Rückgabefrist für ausgewählte Produktkategorien erheblich verkürzt hat. Anstelle der bisher üblichen 30 Tage wird nun für Produkte wie Kameras, Computer, andere Elektronikartikel, Videospiele, Videos, DVDs, Musik, Bürobedarf und kabellose Produkte eine Rückgabefrist von nur noch zwei Wochen eingeräumt. Diese Änderung betrifft auch die von Amazon selbst angebotenen Artikel. Eine Ausnahme bilden lediglich die Amazon-eigenen Geräte wie der Kindle oder das Fire Tablet.
Im Zuge dieser Neuregelung müssen Händler:innen ihre Widerrufsbelehrungen aktualisieren. Doch stellt sich die Frage: Warum ist das überhaupt so?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
Amazon darf Händlern natürlich bestimmte Pflichten auferlegen. Im April 2017 informierte Amazon die Händler darüber, dass diese Rücknahmen im gleichen Umfang wie Amazon selbst anbieten müssen. Eine gesetzliche Pflicht gibt es zwar nicht; wer dem aber nicht nachkommt, riskiert eine Kontensperrung.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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