Warum müssen Händler:innen für die Fehler von Ebay & Co. haften?

Veröffentlicht: 14.03.2024
imgAktualisierung: 23.04.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 4 Min.
14.03.2024
img 23.04.2024
ca. 4 Min.
Ebay auf Bildschirm hinter einer Lupe
© ibphoto / Depositphotos.com
Schleichen sich auf Plattformen Fehler ein, dann haften Händler:innen auch dann dafür, wenn sie die Fehler gar nicht verursacht haben.


Wer auf Plattformen wie Amazon oder Ebay handelt, kann ganz schnell Gefahr laufen eine Abmahnung zu kassieren, obwohl sich die Händlerin oder der Händler selbst völlig korrekt verhalten und alle rechtlichen Anforderungen eingehalten haben. Wie schnell es gehen kann, unverschuldet in solch eine Lage zu geraten, hat uns das kürzlich aufgetretene Problem bei Ebay mit der fehlerhaften Anzeige der Impressen gezeigt (wir berichteten). Aufgrund eines technischen Problems war das Impressum bei vielen Händler:innen nur unvollständig angezeigt worden. Händler:innen mussten schnellstmöglich tätig werden, um keine Abmahnung zu kassieren. Aber warum müssen Händler:innen überhaupt für die Fehler einer Plattform geradestehen? 

Schmerzvolle Realität

Es könnte alles so einfach sein: Wer für einen Fehler verantwortlich ist, der haftet auch für die daraus resultierenden Auswirkungen. Das klingt einleuchtend und dennoch stellt es sich in der Realität nicht ganz so einfach dar. Denn Händler:innen haften nicht nur für eigene Verfehlungen, sondern auch für solche, für die allein die Plattformbetreiber verantwortlich sind.

Wie aber kann das sein? Schließlich haben die Händler:innen auf Amazon, Ebay & Co. doch keinen Einfluss auf beispielsweise die technischen Gegebenheiten. So auch im aktuellen Fall der falsch ausgespielten Impressen auf Ebay. Bis auf die Angabe des Landes wurden die Anschriften bei einigen Händler:innen nicht angezeigt. Nach Angaben von Ebay wurden die technischen Probleme zwar bereits behoben. Allerdings liefen die Händler:innen bis dahin Gefahr, abgemahnt zu werden. Schließlich haben sie sich aktiv für den Handel auf der Plattform entschieden und sind damit auch das Risiko eingegangen, dass sich Fehler vonseiten der Plattform auch nachträglich einschleichen können.

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Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle

Bitter, aber wahr: Wer eine Abmahnung für ein unvollständig ausgespieltes Impressum erhalten hat, obwohl Ebay für den Fehler verantwortlich ist, der muss dennoch dafür gerade stehen. Grund dafür ist, dass Nutzer:innen verpflichtend sind, ihren Auftritt auf der Plattform regelmäßig zu kontrollieren und auf mögliche Rechtsverletzungen zu untersuchen. 

Auch wenn die Behebung des Fehlers, vor allem bei technischen Problemen, in der Hand der Plattformbetreiber liegt, ändert das nichts an der Haftung der Händler:innen, wenn in der Zwischenzeit eine Abmahnung ausgesprochen wird. Im konkreten Fall hatten Händler:innen darüber hinaus auch die Möglichkeit, die fehlenden Informationen zur Anschrift an anderer Stelle zu ergänzen. 

Fazit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Es mag sich ungerecht anfühlen, dass Händler:innen für die aus den Fehlern der Plattform resultierenden Konsequenzen einstehen müssen. Zwar konnten sie im vorliegenden Fall die unvollständigen Angaben nachtragen, aber zuvor musste erst einmal Kenntnis von dem Problem erlangt werden. Schließlich geht man davon aus, sich rechtlich korrekt zu verhalten. Dennoch schützt das nicht vor den Auswirkungen. Letztlich ist es jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob das Risiko beim Handeln auf einer Plattform in Kauf genommen wird oder nicht. 

Anzeige: Lass Abmahner abblitzen

Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.

 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.03.2024
img Letzte Aktualisierung: 23.04.2024
Lesezeit: ca. 4 Min.
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
3 Kommentare
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OT
26.03.2024

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Die Politk traut sich nicht an die großen Fische. Es ist immer das gleiche. Amazon, Facebook & Co. können machen was sie wollen. Der kleine Shopbetreiber der haftet aber.

Abmahnungen an sich sind ja auch noch ok. Dafür müsste aber eine E-Mail ausreichen, erst, wenn der Abgemahnte dann nicht in angemessener Frist reagiert, dürfte es kostspieliger werden. Bis dahin dürfte es maximal die Schreibgebühr für einen Anwalt anzusetzen geben.

Es ist aber auch die Frage, was unternimmt der Händlerbund? Setzt er sich für Händler ein? Zeigt er der Politik, was verkehrt läuft? Das kann nicht jeder kleine Händler tun.
K.I.
15.03.2024

Antworten

Wie schlecht sind unsere Politiker und Richter überhaupt eine Abmahnung in diesen explizierten Fällen zuzulassen? Wenn es offensichtlich ein technisches Problem gewesen ist!? Als Händler mit Wohnsitz in Deutschland bist du nur noch Freiwild! Die ganze Welt lebt vom Beschiss das nennt man dann Big business! Alles einfach nur noch krank.
Ralf Ternes
15.03.2024

Antworten

Kann man auf alles übertragen. Wer über einen Zebrastreifen geht muss damit rechnen, dass er überfahren werden kann und haftet dann selbst, ob wohl er nichts dafür kann. Wer durch den Wald geht, muss damit rechnen, das eine Kugel des Jägers sich verirrt und haftet dann dafür selbst. Aber letztendlich ist es jedem selbst überlassen ob er über einen Zebrastreifen geht oder im Wald spazieren geht.