Normalerweise beschwert sich die Kundschaft eher, wenn das Produkt später ankommt als angegeben. Es geht aber auch andersherum, wie ein aktueller Fall zeigt: Der Kunde bestellt bei einem Möbelhaus eine Garnitur. Als Lieferzeit werden 20 bis 30 Tage angegeben. Es wird darum gebeten, dass bei der Lieferung eine Person mit anwesend ist, die dazu in der Lage ist, beim Entladen zu helfen. Bereits wenige Tage nach der Bestellung erhält der Kunde eine Nachricht, dass die Ware bereits innerhalb von zehn Tagen geliefert wird. Es wird ein Termin und ein Zeitfenster genannt.
Dem Kunden ist das zu kurzfristig und er macht daher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. An dem besagten Termin kommt auch keine Spedition. Der Händler erstattet auch den bereits geleisteten Kaufpreis – zieht aber davon 250 Euro für den Widerruf ab. Der Kunde will sich das nicht gefallen lassen und verlangt auch dieses Geld zurück. Immerhin hat sich der Händler nicht an die Lieferzeitangabe gehalten. Zu Recht?
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Ich habe vor fast einem Monat bei einem Online-Shop Kleider bestellt. Daraufhin kam nur eine E-Mail, dass die Bestellung einging und für den Versand vorbereitet wird. Seither warte ich auf eine Benachrichtigun g, dass die Ware verschickt wurde, weshalb ich nun den Kaufvertrag widerrufen habe. Kurz darauf erhielt ich die Info, dass der Shop selbst auf eine Versandbestätig ung wartet und mir dies, sobald diese da ist, mitteilen wird.
Bin ich hier immer noch im Recht den Kaufvertrag zu widerrufen?
LG
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Hallo Livv,
theoretisch beginnt die Widerrufsfrist erst mit der Lieferung. Ein Shop sollte aber durchaus in der Lage sein, den Widerruf schon vorher zu akzeptieren, denn das spart Zeit und Geld und schon die Umwelt, wenn die Sendung unnötig auf den Weg geht.
Viele Grüße
Die Redaktion
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