Diesmal wurde uns folgender Fall geschildert: Eine Verbraucherin bestellte in einem Online-Shop drei T-Shirts. Deren Materialzusammensetzung war in der Produktbeschreibung mit „100 Prozent Baumwolle“ ausgewiesen. Nach dem Tragen und Waschen stellte sie fest, dass die Kleidungsstücke aus Polyester bestehen. Sie schrieb darauf hin an den Shop und stellt diesen vor die Wahl: Entweder Nacherfüllung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Shop-Inhaber wählt die Option der Rückerstattung und forderte die Kundin nun dazu auf, die T-Shirts zurückzusenden. Die Kundin weigert sich aber und will einfach nur das Geld zurück haben. Ihrer Ansicht nach würde das Unternehmen die Shirts eh nur wegwerfen. Immerhin sind sie getragen und gewaschen. Da könne sie die Ware auch gleich behalten. Ist dieses Verhalten berechtigt?
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Antwort der Redaktion
Hallo Oliver,
das stimmt natürlich: Bei einem Sachmangel muss der Händler allerdings alle zusätzlichen Kosten, also auch die für den Rückversand, tragen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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