Abgabe von Marihuana oder Haschisch über Anbauvereinigungen
Neben Pflanzen und Vermehrungsmaterial dürfen Cannabis-Clubs auch Cannabis selbst kontrolliert abgeben. Die Abgabe ist allerdings nur in Form von Marihuana oder Haschisch erlaubt. Zudem muss die Abgabe bei „gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit des weitergebenden und des entgegennehmenden Mitglieds“ passieren. Heißt: nix Versand. Auch ein Entgelt darf nicht verlangt werden. Gleichzeitig darf aber auch keine kostenlose Abgabe erfolgen. Anbauvereinigungen müssen also „vom jeweiligen Empfänger die Erstattung der Kosten verlangen, die für die Gewinnung des weitergegebenen Vermehrungsmaterials entstanden sind“. Überdies ist die Werbung für Cannabis oder eine Anbauvereinigung verboten.
Welche Chancen hat der E-Commerce denn dann?
Online dürfen Händler:innen natürlich Zubehör zum Anbau und Konsum verkaufen. Das dürfen sie bereits jetzt. Durch die Legalisierung könnte das Thema Cannabis-Konsum allerdings einiges an Seriosität gewinnen, was möglicherweise neue Wege für das Marketing bereithält. Hier sollten Unternehmen aber beachten, dass bestimmtes Zubehör, wie etwa Shishas, unter den Jugendschutz fallen und ein Verkauf lediglich an Volljährige erlaubt ist. Beachtet werden muss obendrein, dass die Werbung für Cannabis selbst verboten ist. Hier ist aktuell noch unklar, inwiefern überhaupt damit geworben werden darf, ob man Produkt XY für den Konsum verwenden kann.
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