Wer krankgeschrieben ist, der soll sich von seiner Erkrankung erholen und auskurieren. Und das funktioniert nun mal in den allermeisten Fällen durch Ruhe und fernab von Arbeit und Stress. Der Arzt oder die Ärztin stellt daher bei einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Da Mediziner:innen aber auch nicht genau voraussagen können, wann sich das Wohlbefinden der Patient:innen verbessern wird, stellen sie lediglich eine Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung aus.
Doch was ist, wenn sich Arbeitnehmer:innen schon vorher besser fühlen und wieder an den Schreibtisch zurückkehren möchten? Geht das so einfach? Und wenn ja, wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Wir klären auf!
Kommentar schreiben
Antworten
wo steht dass ich ein Mann bin? Ich bin eine Frau und seit über 30 Jharen Geschäftsführer in -also mit reichlich Erfahrung.
VG
Ihre Antwort schreiben
Antworten
als Expertin für IT - und Medienrecht ist das Arbeitsrecht sicher ein weitaus anderes Rechtsgebiet. So wäre es gut wenn Ihnen bekannt wäre, dass die Kosten durch Fehltage in 2023 in Deutschland einen Rekordstand - auch innerhalb von Europa - haben. Es wurde sogar von der "Bettkantenents cheidung" gesprochen die bedeutet, dass Arbeitnehmer an der Bettkannte entscheiden ob sie mit leichten Beschwerden arbeiten oder schon aus Vorsicht zu Hause im Bett bleiben. So würden es Arbeitgeber begrüßen wenn diese Fürsorgepflicht an 1. Stelle eine Eigenverantwort ung ist und leichte Beschwerden das Arbeiten ohne Bedenken erlauben. Wenn ich die Generation meiner Mutter (88 Jahre) anschaue frage ich mich regelmäßig wie man ohne diese Überfürsorge so alt werden konnte.
VG
___________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Herr Lesk,
danke für Ihren Kommentar.
Ist man Expertin in einem Gebiet, bedeutet das ja zum Glück nicht, dass man nicht auch in anderen Bereichen Wissen hat.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben