Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen ist eine Straftat
FragDenStaat nutzte die Beschlüsse auch, um auf einen anderen Umstand aufmerksam zu machen: Die Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten aus Strafverfahren ist strafbar. Dabei verweist Semsrott auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach die Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren nur dann verboten ist, wenn sie die Wahrheitsfindung der Gerichte oder die Unschuldsvermutung beeinträchtigt. Tatsächlich urteilte der EGMR in seinem Urteil vom 28. Juni 2011, dass es legitim ist, wenn Journalist:innen darauf hinweisen, dass ihre Nachrichten präzise und authentisch sind, wobei die Veröffentlichung von Gerichtsakten unter Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten notwendig sein kann.
Wie Netzpolitik nun berichtet, wurde Arne Semsrott vor dem Landgericht Berlin angeklagt. Der Redakteur dürfte diesen Umstand nutzen, um weiterhin auf den Paragrafen und die damit verbundene Einschränkung der Pressefreiheit hinzuweisen: „Es ist ein Skandal, dass der Gesetzgeber noch immer nicht die Norm gestrichen hat oder wenigstens eine Ausnahme zugunsten der Pressefreiheit eingeführt hat“, wird er dazu zitiert.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben