In dieser Woche geht es um Produktfotos: Eine Kundin findet in einem Online-Shop einen Skianzug. Dieser ist auf den Produktfotos mit einem Gürtel abgebildet. Sie bestellt das Kleidungsstück und ist dann verwundert, dass der Gürtel fehlt. Die Nachfrage bei dem Händler ergibt, dass der Gürtel gar nicht mit vom Lieferumfang erfasst ist. Immerhin ist er in der Produktbeschreibung und beim Lieferumfang auch gar nicht erwähnt. Die Kundin will sich damit nicht zufriedengeben und besteht auf die Lieferung des Gürtels. Alternativ will sie einen Teil der Kaufpreises zurück. Zu Recht?
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